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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2019
- 66 S 80/19 -
Eigenbedarfskündigung für Lebensgefährtin des Vermieters setzt Fortführung der Haushaltsgemeinschaft voraus
Unzulässige Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigter Trennung der Wohnsitze
Zwar kann eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch zugunsten der Lebensgefährtin des Vermieters ausgesprochen werden. Dies setzt aber voraus, dass der gemeinsame Haushalt fortgeführt werden soll. Ist die Eigenbedarfskündigung dagegen darauf gerichtet, die Haushaltsgemeinschaft aufzuheben, ist die Kündigung unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin von seinem Vermieter eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gemäß §§ 546 Abs. 1, 985 BGB zu. Denn die
Lebensgefährtin ist wegen fehlender Fortführung der Haushaltsgemeinschaft keine Haushaltsangehörige
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 119/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 119 GE 2020, 119
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Dokument-Nr. 28466
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