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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010
- 65 S 390/09 -
Mietwohnung: Lichterketten an Balkon und Fenstern sind kein Kündigungsgrund
Vermieter darf Mietverhältnis wegen Weihnachtsbeleuchtung nicht fristlos kündigen
Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht das Mietverhältnis kündigen, weil dieser Lichterketten im Außenbereich seiner Wohnung angebracht hat. Gerade in der Zeit vor und nach Weihnachten ist es verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Streitfall kündigte ein
Anbringen von Lichterketten zur Weihnachtszeit ist verbreitete Sitte
Das Landgericht Berlin gab jedoch dem beklagten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/ac)
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.07.2009
[Aktenzeichen: 235 C 179/07]
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Dokument-Nr. 10841
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