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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2019
64 S 92/18 -

Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwerterhöhend trotz Kostenpflicht

Pkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich

Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei war unter anderem strittig, ob das Vorhandensein des Pkw-Parkplatzangebots als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Der Mieter verneinte dies, da er für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen musste. Nachdem das Amtsgericht über den Fall entschied, musste das Landgericht Berlin eine Entscheidung treffen.

Parkplatzangebot gilt als wohnwerterhöhend

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Das Parkplatzangebot erfülle das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" und sei damit als wohnwerterhöhend bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Der Umstand, dass der Miete für den Stellplatz ein Entgelt bezahlen muss, spiele keine Rolle.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 665/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2019, Seite: 665
GE 2019, 665

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Dokument-Nr.: 27491 Dokument-Nr. 27491

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Kommentare (2)

 
 
anton balkonowsky schrieb am 06.06.2019

ein trockenboden und ein keller gehörten standartmässig zu jeder wohnung.ebenso wie stellplatze...für pwk oder motorrad..

mittlerweile hat sich die grenzenlose niedertracht der mietwuchervereinigungen in

politik,justiz und eigentümerschafft eigenrechtlioch angemasst diese variante der wohnqualität als besonders zu berücksichtigen,weil man die keller und trockenböden mit zusätzlichem gewinn bei höherer miete der ursprungswohnungen zusätzlich vrmieten kann.das eben ist die asoziale politische und juristische niedertracht des 3 klassensystems.

feo antwortete am 07.06.2019

Was für ein dämlicher Kommentar! Aber der Inhalt passt zur Rechtschreibung. Seit wann gehört zu jeder Wohnung ein Trockenboden oder eben Stellplatz?

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