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Dienstag, 6. Juni 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wohnwerterhöhend“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.09.2020
- 15 C 158/20 -

Unwirksames Miet­erhöhungs­verlangen bei Angabe der wohnwerterhöhenden Merkmale ohne Erläuterung

Formelle Unwirksamkeit des Miet­erhöhungs­verlangens

Gibt ein Vermieter in einem Miet­erhöhungs­verlangen wohnwerterhöhende Merkmale an, ohne diese zu erläutern, so ist das Miet­erhöhungs­verlangen formell unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin im Juli 2019 ein Schreiben, in dem die Vermieterin die Erteilung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangte. In dem Schreiben wurde Bezug zum Berliner Mietspiegel genommen und die Merkmalgruppen 1, 3 und 4 als wohnwerterhöhend genannt. Es wurde aber nicht begründet, worauf sich diese Einordnung stützte. Da sich die Mieter weigerten, die Zustimmung zu erteilen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB zu. Denn... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.05.2020
- 25 C 5019/19 -

Berliner Mietspiegel 2019: Keine Wohnwerterhöhung bei An­schließ­möglich­keit für Fahrräder mittels Bügelhalter für Vorderräder

Kein mit abschließbaren Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz

Nach dem Berliner Mietspiegel 2019 gilt eine An­schließ­möglich­keit für Fahrräder mittels eines Bügelhalters für Vorderräder nicht als wohnwerterhöhend. Darin liegt kein mit einem abschließbarem Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte einer Berliner Vermieterin im Jahr 2019 die Zustimmung zu einer höheren Miete. Sie begründete dies unter anderem mit dem Vorhandensein von Fahrradständern. Dabei handelte es sich um Bügelhalter für die Vorderräder.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass das Positivmerkmal "Fahrradabstellplätze mit Anschließmöglichkeit... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2019
- 66 S 153/18 -

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Keine Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtigen Parkplatz

Kein "zur Verfügung stellen" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017

Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein kostenpflichtiger Parkplatz nicht als wohnwerterhöhend anzusehen. Denn ein solcher Parkplatz erfüllt nicht das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot" des Berliner Mietspiegels 2017. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg darüber, in welcher Höhe das Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin begründet ist. Die Vermieterin bewertet etwa die Möglichkeit der Anmietung eines Pkw-Stellplatzes in der Tiefgarage des Anwesens als wohnwerterhöhend. Die Mieter sahen dies... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2019
- 64 S 92/18 -

Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwerterhöhend trotz Kostenpflicht

Pkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich

Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei war unter anderem strittig, ob das Vorhandensein des Pkw-Parkplatzangebots als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Der Mieter verneinte dies, da er für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen musste. Nachdem das Amtsgericht über... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2018
- 2-09 S 34/18 -

Anbringen eines größeren und zum Garten gelegenen Zweitbalkons an Eigentumswohnungen stellt Moder­nisierungs­maßnahme dar

Einstimmiger Beschluss über Baumaßnahme nicht erforderlich

Soll an den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage Zweitbalkone angebracht werden, so stellt dies eine Moder­nisierungs­maßnahme gemäß § 22 Abs. 2 WEG dar, wenn die Zweitbalkone größer und zum Garten ausgerichtet sind. Der Beschluss über die Baumaßnahme benötigt in diesem Fall keine Einstimmigkeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung im Februar 2018 das Anbringen von Vorstellbalkonen an der Westseite und somit zum Garten des Wohnhauses mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen. Eine Wohnungseigentümerin war damit aber nicht einverstanden. Sie führte an, dass das Wohnhaus bereits über Balkone an der Ostseite verfüge. Weitere Balkone... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2018
- 67 S 150/18 -

Kostenpflichtiger Parkplatz für Mieter stellt grundsätzlich wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 dar

Voraussetzung ist tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter

Ein vom Vermieter bereitgestellter Parkplatz ist selbst dann grundsätzlich als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 anzusehen, wenn er kostenpflichtig ist. Voraussetzung ist aber, dass eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit für den Mieter besteht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien eines Mietvertrags einer Berliner Wohnung über eine Mieterhöhung. Der Vermieter wertete dabei unter anderem das Vorhandensein von Parkplätzen für die Mieter als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017. Dies sah eine Mieterin angesichts der Kostenpflicht der Parkplatznutzung aber anders. Für die Nutzung eines Parkplatzes... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -

Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unter­dimensioniertem Fahrradabstellraum

Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung

Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
- 63 S 259/15 -

Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche

Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungs­installation überwiegend auf Putz"

Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungs­installation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären. Diese weigerten sich aber mit der Begründung, dass der in der Küche ausgelegte Linoleumboden nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Zudem lag ihrer Meinung nach das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" vor, da die Heizungsrohre... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 02.02.2016
- 20 C 450/15 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Keine Wohnwerterhöhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der Küche

Beheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich

Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
- 63 S 273/15 -

Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten

Keine Wohnwerterhöhung aufgrund Vorhandeneins eines rückkanalfähigen Breitband­kabel­anschlusses

Fehlt ein Balkon, so ist dies im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem denkmalgeschütztem Gebäude. Allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitband­kabel­anschlusses ist nicht als wohnwerterhöhend zu werten, solange der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten notwendig ist. Ein feuchter Altbau-Keller ist nicht als wohnwertmindernd anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Altbauwohnung im Oktober 2014 ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhungserklärung zu erteilen. Zur Begründung führten sie aus, dass der fehlende Balkon sowie der feuchte Keller als wohnwertmindernd zu berücksichtigen seien. Zudem könne allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses keine Wohnwerterhöhung... Lesen Sie mehr




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