wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.02.2016
63 S 106/15 -

Wirksamkeit einer Schönheits­reparatur­klausel setzt nicht Überlassung einer frisch renovierten Wohnung voraus

Unerhebliche Gebrauchsspuren vom Vormieter führen nicht zur Unwirksamkeit der Schönheits­reparatur­klausel

Die Wirksamkeit einer in einem Wohnungsmietvertrag enthaltenen Schönheits­reparatur­klausel setzt nicht voraus, dass eine frisch renovierte Wohnung zum Mietbeginn überlassen wurde. Vielmehr darf die Wohnung Gebrauchsspuren vom Vormieter aufweisen, soweit diese als unerheblich anzusehen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung nach Ende der Mietzeit auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter verweigerte eine Auszahlung mit der Begründung, dass entgegen einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden. Der Mieter hielt die Klausel für unwirksam, da zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung renovierungsbedürftig gewesen sei.

Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Ihm habe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zugestanden, da er zur Vornahme der geforderten Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen sei. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag sei wirksam gewesen.

Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel

Die Schönheitsreparaturklausel sei nach Auffassung des Landgerichts wirksam gewesen. Soweit der Mieter anführte, ihm sei zu Mietbeginn eine renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden, habe er dies nicht nachweisen können. Vielmehr sei der Renovierungszustand der Wohnung laut Übergabeprotokoll "in Ordnung" gewesen.

Gebrauchsspuren des Vormieters unbeachtlich

Eventuell bestehende Gebrauchsspuren vom Vormieter seien unbeachtlich gewesen, so das Landgericht. Die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel hänge nicht davon ab, ob eine frisch renovierte Wohnung übergeben wurde. Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum bleiben außer Betracht, wenn sie so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen und die Wohnung den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittle. Dies sei hier der Fall gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 592/rb)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2016, Seite: 592
GE 2016, 592

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22676 Dokument-Nr. 22676

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22676

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung