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Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.12.2018
- 16 TaBV 130/18 -
Gegen Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über getätigte Sonderzahlungen bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken
Arbeitgeber muss Auskunft erteilen
Gegen den Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über an Arbeitnehmer getätigte Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber keine datenschutzrechtlichen Bedenken erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 wollte der
Auskunftserteilung an Betriebsrat datenschutzrechtlich zulässig
Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2019
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 22.03.2018
[Aktenzeichen: 5 BV 10/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 196 NZA-RR 2019, 196 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2019, Seite: 422 ZD 2019, 422 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2019, Seite: 1545 ZIP 2019, 1545
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Dokument-Nr. 28079
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