Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2012
- 17 TaBV 1318/12 -
Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem zulässig
Unberechtigter Zugriffen auf Personalinformationssystem stellt erheblichen Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz dar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Betriebsratsmitglied auf Antrag des Arbeitgebers wegen unbefugter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem aus dem Betriebsrat ausgeschlossen. Den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Betriebsratsmitglieds wies das Gericht jedoch zurück.
Der betroffene Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Streitfalls steht seit 1998 in einem Arbeitsverhältnis als Krankenpfleger in einem Unfallkrankenhaus und ist seit 2001 Betriebsratsmitglied sowie seit 2005 freigestellter stellvertretender
Rechte der Arbeitnehmer durch Betriebsratsmitglied in erheblicher Weise verletzt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Antrag des Arbeitgebers auf Ausschluss dieses Arbeitnehmers aus dem
Sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt
Den Antrag auf Ersetzung der vom
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Arbeitgeber darf nicht auf Dateien des Betriebsrats zugreifen
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: 4 TaBV 87/11 und 4 TaBV 11/12]) - Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements berechtigt
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.02.2012
[Aktenzeichen: 1 ABR 46/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 547 CR 2013, 547 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 293 NZA-RR 2013, 293 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 239 ZD 2013, 239
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14833
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14833
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.