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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.10.2019
- 9 C 1171/17.T -
Kein Anspruch auf Entschädigung für Außenwohnbereich einer Flüchtlingsunterkunft durch fluglärmbedingte Beeinträchtigungen
Für Altenwohn- und -pflegeheim gültiges Fluglärmschutzrecht entfällt nach Umnutzung in Flüchtlingsunterkunft
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass für den Außenwohnbereich einer Flüchtlingsunterkunft, die in einem bisher als Altenwohn- und -pflegeheim genutzten Gebäude errichtet worden ist, keinen Anspruch auf Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens verlangt vom Beklagten die Festsetzung eines Anspruchs auf
Keine Entschädigung für nach Einrichtung des Lärmschutzbereichs neu errichtete Gebäude
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage ab. Der Kläger habe danach keinen Anspruch auf die begehrte
Nach Nutzungsänderungen ergibt sich für Unterkunft erneuter rechtlicher Beurteilungsbedarf
Dass sich die Wohnnutzung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2019
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm/kg)
- OVG Berlin-Brandenburg lehnt Klagen von Anwohnern des Flughafens Berlin-Tegel auf Entschädigung ab
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 A 15.14, OVG 6 A 20.14, OVG 6 A 22.14, OVG 6 A 24.14, OVG 6 A 26.14]) - Anwohner unterliegen mit Klage gegen Flughafenerweiterung - keine unzumutbaren Beeinträchtigungen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 02.02.2007
[Aktenzeichen: 3 K 2158/04.NW, 3 K 1182/05.NW, 3 K 2274/05.NW])
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Dokument-Nr. 27992
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