wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 1. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.10.2015
4 B 1353/15 -

Bewohner einer Doppelhaushälfte kann grundsätzlich nicht gegen genehmigten Grenzbalkon des Nachbarn vorgehen

Kein Verstoß gegen Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme bei teilweiser Einsicht des Grundstücks

Der Bewohner einer Doppelhaushälfte kann grundsätzlich nicht gegen die dem Nachbarn erteilte Genehmigung zum Bau eines Grenzbalkons vorgehen. Trotz der durch den Balkon ermöglichten teilweisen Einsicht des Grundstücks, liegt kein Verstoß gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Hessen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Eigentümer einer Doppelhaushälfte wurde der Bau eines Balkons gestattet. Seine Nachbarin hielt dies aber für unzulässig. Sie führte an, dass durch den Balkon Teile ihres Grundstücks einsehbar seien und private Gespräche belauscht werden könnten. Sie beantragte daher vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Darmstadt folgte den Ausführungen der Nachbarin und gewährte daher vorläufigen Rechtsschutz. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Bauherrn.

Kein Eilrechtsschutz gegen Grenzbalkon

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschied zu Gunsten des Bauherrn und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der Nachbarin habe kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung zugestanden.

Kein Verstoß gegen Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs habe der genehmigte Balkon nicht gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verstoßen. Eine objektiv unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarin sei nicht erkennbar gewesen. Der Balkon habe die ausreichende Belichtung der Aufenthaltsräume nicht gemindert. Auch sei keine unzumutbare Einsichtsmöglichkeit geschaffen worden. Ohnehin gewähre das öffentliche Baunachbarrecht keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück. Etwas anderes könne nur gelten, wenn der letzte intime, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordnete Raum betroffen sei. Dies sei hier habe nicht der Fall gewesen.

Erhöhtes Störpotential bei Doppelhaushälften

Soweit die Nachbarin ein unerwünschtes Mithören privater Gespräche befürchtet habe, hielt der Verwaltungsgerichtshof dies für unbeachtlich. Daraus lasse sich kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ableiten. Es sei zu beachten gewesen, dass der mit dem Verzicht auf die Einhaltung seitlicher Grenzabstände verbundene Gewinn bei der Freifläche Nachteile berge, die hinzunehmen seien. Bei Doppel- und Reihenhäusern komme es notwendigerweise zu einem erhöhten Störpotential.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 06.07.2015
    [Aktenzeichen: 2 L 540/15.DA]
Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Öffentliches Baurecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2016, Seite: 88
NVwZ 2016, 88
 | Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR)
Jahrgang: 2016, Seite: 59
ZfBR 2016, 59

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22160 Dokument-Nr. 22160

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22160

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH