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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.08.2013
- 10 A 902/13 -
Kein Zusatzbeitrag für Wäschekennzeichnung in hessischen Pflegeheimen
Kennzeichnung von Wäschestücken Teil der Regelleistung Wäscheversorgung
Die Erhebung eines zusätzlichen Kostenbetrages für die Kennzeichnung von Wäsche bei Einzug in ein Pflegeheim ist in Hessen nicht zulässig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V., der u. a. in Frankfurt am Main ein
Wäschekennzeichnung rechtlich nicht zulässig
Zur Begründung führte der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 16461
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