wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 09.11.2012
2 U 41/12 -

Reaktorunglück in Fukushima: Kündigung einer Reise wegen erheblicher Gesundheits­gefährdung

Reisende haben Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises

Besteht aufgrund eines Reaktorunglücks die Möglichkeit einer erheblichen Gesundheits­gefährdung im Urlaubsgebiet, so kann ein Reisender die Reise kündigen. Er hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Ehepaar eine Kreuzfahrt für die Zeit von 31.03.2011 bis 21.04.2011 in Asien. Reiseziele waren neben China und Südkorea auch Vietnam und Thailand. Am 11.03.2013 ereignete sich in Fukushima ein Atomreaktorunfall. Das Ehepaar kündigte wegen einer befürchteten Gesundheitsgefährdung die Reise am 21.03.2011 und verlangte Rückzahlung des Reisepreises. Da die Reiseveranstalterin nur 25 % des Reisepreises erstattete, erhob das Ehepaar Klage.

Landgericht Bremen wies Klage ab

Das Landgericht Bremen wies die Klage ab. Denn aus seiner Sicht habe nicht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür bestanden, dass die Gesundheit des Ehepaares bei der Durchführung der Kreuzfahrt geschädigt worden wäre. Gegen das Urteil legte das Ehepaar Berufung ein.

Anspruch auf Rückzahlung bestand

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Ehepaars. Diesem habe ein Anspruch auf Rückzahlung des Gesamtreisepreises zugestanden (§§ 346, 651j BGB). Denn das Ehepaar habe zu Recht von einer erheblichen Gefährdung im Sinne des § 651 j BGB ausgehen und die Reise somit kündigen dürfen.

Gefahr durch radioaktive Strahlung lag nahe

Zwar erkannte das Gericht an, dass die Prognose über eine mögliche Gesundheitsschädigung aufgrund radioaktiver Beeinflussung zum Kündigungszeitpunkt ungewiss war. Jedoch habe ein nicht nur besonders ängstlicher, sondern auch vernünftig abwägender Reisekunde einen gesundheitlich nachteiligen Geschehensablauf nicht ausschließen können. Solche Gefahren haben vielmehr durchaus nahe gelegen. Denn zum einen war eine Kernschmelze zu befürchten. Zum anderen konnte niemand die Wetterlage, von der unter anderem die weitere Gefahrenentwicklung abhing, verlässlich einschätzen.

Kündigung einen Tag vor Reisebeginn war nicht notwendig

Aus Sicht der Richter hätte das Ehepaar nicht erst am letzten Tag vor Reisebeginn die Kündigung aussprechen müssen, um eine eventuelle bessere Gefährdungsprognose abzuwarten. Denn zum einen dominierten weiterhin die schlechten Meldungen die Berichterstattung. Zum anderen sei es nicht ersichtlich gewesen, inwiefern es der Planungssicherheit der Reiseveranstalterin gedient hätte, hätte das Ehepaar ihre Kündigung erst am letzten Tag erklärt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2013
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Bremen, Urteil vom 27.03.2012
    [Aktenzeichen: 3 O 870/11]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2014, Seite: 321
DAR 2014, 321
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 142
MDR 2013, 142

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16231 Dokument-Nr. 16231

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16231

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung