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Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.11.2018
- 3 K 3014/16 Erb -
Nießbrauchsrecht an land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist nicht als erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen anzusehen
Nießbrauchsrecht stellt nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zählendes Nutzungsrecht dar
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden können.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war Alleinerbin ihres Ehemannes. Zum Nachlass gehörte unter anderem ein Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Diesen Betrieb hatte der Ehemann der Klägerin ein Jahr vor seinem Tod seinem Sohn übertragen und sich dabei an dem Hof und dem dazugehörigen Grundvermögen auf Lebensdauer einen unentgeltlichen
Nießbrauchsrecht wird erbschaftsteuerlich nicht begünstigt
Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht Münster ab. Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anzusehen sei, bedeute dies nicht, dass das Nießbrauchsrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt sei. Da es seit der gesetzlichen Neuregelung der erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften zum 1. Januar 2009 nur noch auf die bewertungsrechtliche Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ankomme, sei nach bewertungsrechtlichen und nicht nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu bestimmen, ob begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm)
- Hartz IV: Mit Nießbrauch belastetes Haus ist kein verwertbares Vermögen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007
[Aktenzeichen: B 14/7b AS 46/06 R]) - Anteilsübertragungen durch mehrere Urkunden am selben Tag lassen nicht zwingend auf einheitlichen Schenkungswillen schließen
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.07.2018
[Aktenzeichen: 3 K 2134/17 Erb])
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Dokument-Nr. 27133
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