wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007
B 14/7b AS 46/06 R -

Hartz IV: Mit Nießbrauch belastetes Haus ist kein verwertbares Vermögen

Ein mit einem Nießbrauch belastetes Haus stellt kein verwertbares Vermögen dar, denn das Grundeigentum kann ich absehbarer Zeit nicht verwertet werden und die Verwertbarkeit hängt auch nicht allein vom Willen des Vermögensinhabers ab. Bei der Berechnung des ALG II bleibt das Haus daher unberücksichtigt.

Das Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob sich der Grundsicherungsträger im Hinblick auf die aus seiner Sicht (später) bestehende Verwertbarkeit eines Hauses, das mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht zugunsten der Mutter des Klägers belastet ist, zu Recht geweigert hat, dem Kläger Arbeitslosengeld II als Zuschuss zu gewähren.

Das Bundessozialgericht hat diese Frage verneint und entschieden, dass Grundeigentum, das in absehbarer Zeit nicht verwertet werden kann und dessen Verwertbarkeit nicht vom Willen des Vermögensinhabers abhängt, nicht als berücksichtigungsfähiges Vermögen im Sinne des SGB II anzusehen ist. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn im übrigen Hilfebedürftigkeit besteht, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss und nicht nur als Darlehen zu gewähren sind.

Die Revision des Klägers führte daher zur Aufhebung des zweitinstanzlichen Urteils und zur Wiederherstellung der Entscheidung des Sozialgerichts, das der Klage ebenfalls stattgegeben hatte.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 12 SGB II enthält zur Frage, was als Vermögen zu berücksichtigen ist, u.a. folgende Regelungen:

"Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen" (Abs. 1 Satz 1),

"Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird."

Zur Darlehensgewährung enthielt die vorliegend maßgebende Fassung des Gesetzes folgende Regelung in § 9 Abs. 4 SGB II:

"Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen". In der aktuellen Fassung des SGB II befindet sich die entsprechende Regelung in § 23 Abs. 5 SGB II.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/07 des BSG vom 06.12.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5263 Dokument-Nr. 5263

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5263

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung