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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015
- 6 K 2540/14 -
Geldwerter Vorteil einer privaten Nutzung eines überlassenen Firmenwagens ist nicht tageweise zu ermitteln
Auch bei angefangenen Monaten ist voller Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für private Fahrzeugnutzung anzusetzen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass für jeden Kalendermonat der volle Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeugs anzusetzen ist. Eine taggenaue Berechnung komme nicht in Betracht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stellte diversen Arbeitnehmern Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die
FG verneint tageweise Ermittlung des geldwerten Vorteils bei privater Fahrzeugnutzung
Die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg befasst sich mit der Ermittlung des Bruttoarbeitslohns auch für Zwecke des Lohnsteuerabzugs, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2015
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 21144
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