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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Listenpreis“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.11.2018
- III R 13/16 -
Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung
Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt nicht nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen
Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies entschied der Bundesfinanzhof zur Anwendung der sogenannte 1 %-Regelung. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzte der Kläger sein Taxi nicht nur für sein Taxiunternehmen, sondern auch privat. Einkommensteuerrechtlich entschied er sich für die sogenannte 1 %-Regelung, d.h. er versteuerte für die Privatnutzung monatlich 1 % des Listenpreises gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Maßgeblich ist dabei der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. Im Streitfall legte der Kläger den Bruttolistenpreis aus einer vom Hersteller herausgegebenen Preisliste für Taxen und Mietwagen zugrunde. Das Finanzamt war jedoch der Ansicht,... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015
- 6 K 2540/14 -
Geldwerter Vorteil einer privaten Nutzung eines überlassenen Firmenwagens ist nicht tageweise zu ermitteln
Auch bei angefangenen Monaten ist voller Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für private Fahrzeugnutzung anzusetzen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass für jeden Kalendermonat der volle Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeugs anzusetzen ist. Eine taggenaue Berechnung komme nicht in Betracht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stellte diversen Arbeitnehmern Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Arbeitnehmer führten kein Fahrtenbuch. Die Überlassung der Fahrzeuge begann und endete zum Teil während eines Monats. Die Klägerin ermittelte den Bruttoarbeitslohn und für Zwecke des Lohnsteuerabzugs den geldwerten Vorteil aus der Möglichkeit zur Privatnutzung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014
- 11 K 1586/13 F -
Kein taggenauer Ansatz von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Taggenaue Berechnung des Zuschlagssatzes würde gesetzgeberisch intendierten Vereinfachungszweck widersprechen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass nicht abzugsfähige Betriebsausgaben für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte für jeden Kalendermonat pauschal mit 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu bemessen sind. Ein taggenauer Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer lasse sich nach Auffassung des Gerichts dem Gesetz nicht entnehmen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Ärztin, nutzte betriebliche Fahrzeuge auch für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Ein Fahrtenbuch führte sie nicht. Das beklagte Finanzamt behandelte daher 0,03 % des Bruttolistenpreises des PKW pro Monat und Entfernungskilometer als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, berücksichtigte aber die so... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2012
- VI R 51/11 -
Einkommensteuer: 1 %-Regelung für Gebrauchtwagen auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich
Auch bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen ist grundsätzlich Bruttolistenneupreis anzusetzen
Der Bundesfinanzhof hat erneut bekräftigt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 1 %-Regelung nicht bestehen.
Zum Arbeitslohn gehören auch die Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens, soweit ihn der Arbeitnehmer privat nutzen kann. Zu bewerten ist dieser Vorteil entweder mit den durch die private Nutzung verursachten Kosten des Fahrzeugs (Fahrtenbuchmethode) oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, mit 1 % des Bruttolistenneupreises (so genannte 1 %-Regelung).... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.07.2012
- VI R 30/09 und VI R 27/11 -
Auch Dritten gegenüber eingeräumter üblicher Rabatt des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Grundlage für Rabattbesteuerung ist nicht Marktpreis sondern Endpreis des Arbeitgebers
Nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. So ist ein üblicher, auch Dritten gegenüber eingeräumter Rabatt beim Arbeitnehmer nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
In den zugrunde liegenden Streitfällen hatten Arbeitnehmer von ihren als Fahrzeughersteller tätigen Arbeitgebern jeweils Neufahrzeuge zu Preisen erworben, die deutlich unter den so genannten "Listenpreisen" lagen. Die Finanzämter setzten einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn an, soweit die vom Arbeitgeber gewährten Rabatte die Hälfte der durchschnittlichen Händlerrabatte überstieg.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2010
- 5 K 1084/08 -
FG Baden-Württemberg zur Besteuerung von Jahreswagenrabatten
Bei der Besteuerung des steuerpflichtigen Vorteils eines Mitarbeiters ist nicht vom Listenpreis des Fahrzeugs auszugehen
Gewährt ein Automobilhersteller seinem Mitarbeiter beim Kauf eines Neuwagen einen Rabatt (so genannter Jahreswagenrabatt), so ist bei der Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils des Mitarbeiters (so genannter geldwerter Vorteil) nicht vom Listenpreis des Fahrzeugs auszugehen. Vielmehr muss der Listenpreis um solche Rabatte gekürzt werden, die im normalen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielt werden können. Individuell ausgehandelte Rabatte sind nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Das Finanzgericht hat mit seinem Urteil konkret vorgegeben, wie der steuerpflichtige Jahreswagenrabatt im Einzelnen berechnet wird.Räumt ein Automobilhersteller einem Mitarbeiter Rabatte beim Kauf von Neuwagen ein, so muss der Mitarbeiter diesen Vorteil (so genannter geldwerter Vorteil) als Arbeitslohn versteuern. Der geldwerte Vorteil besteht in dem Unterschiedesbetrag... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.06.2009
- VI R 18/07 -
BFH: Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Automobilherstellers
Nicht immer besteht erheblicher lohnsteuerrechtlicher Vorteil
Die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise sind nicht stets geeignet, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Waren z.B. "Jahreswagen" aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, bestimmt sich nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (§ 8 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr
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