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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geldwerter Vorteil“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2023
- 5 AZR 273/22 -
Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung
Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts
Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei laut Bundesarbeitsgericht der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung).
Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Entgeltabrechnungen des Klägers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile für die PKW-Nutzung (445,00 Euro) und die Entfernungs-kilometer (747,60 Euro) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (56 km) aus. Aus der Summe dieser drei Beträge hat die Beklagte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettoentgelt und nach weiterem Abzug der... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.02.2022
- L 7 BA 1/22 B ER -
Keine Berücksichtigung von Sachbezügen bei Berechnung des Mindestlohns
Gesetzlicher Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden
Sachbezüge finden bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns keine Berücksichtigung. Denn der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von August 2020 verlangte die zuständige Behörde von einem Restaurantbetreiber in München die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 10.000 €. Im nachfolgenden Eilverfahren vor dem Sozialgericht München ging es unter anderem um die Frage, ob das Zurverfügungstellen von freier Unterkunft und Verpflegung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19.04.2021
- VI R 43/18 -
Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
Überlassung des Fahrzeugs vorwiegend zur Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Klägerin, eine nordrhein-westfälische Gemeinde, hat auf Grund der ihr als Aufgabenträger des Brandschutzes und des Hilfeschutzes in Unglücks- und Notfällen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Zu deren Leiter hat sie einen bei ihr angestellten Bediensteten unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Der Leiter der Freiwilligen... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.08.2020
- VI R 1/17 -
Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern
Bundesfinanzhof zum geldwerten Vorteil von Verwarnungsgeldern
Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Klägerin betrieb einen Paketzustelldienst im gesamten Bundesgebiet. Soweit sie in Innenstädten bei den zuständigen Behörden keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung erhalten konnte, die ein kurzfristiges Halten zum Be- und Entladen in ansonsten nicht freigegebenen Bereichen (z.B. Halteverbots- oder Fußgängerzonen) unter bestimmten Auflagen ermöglicht hätte,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019
- 5 U 1318/18 -
"Diesel-Abgasskandal": VW schuldet Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung Schadensersatz
Käufer muss sich jedoch Nutzungsvorteil anrechnen lassen
Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Pkw der Marke VW, Modell Sharan, als Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 12.7.2012) gekauft. In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügte. Der Kläger nahm die Beklagte als Herstellerin des Fahrzeugs und Motors... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.03.2019
- 10 K 2990/17 E -
Garagenkosten mindern nicht Nutzungswert eines Firmenwagens
Unterbringung des Fahrzeugs in einer Garage für Inbetriebnahme des Wagens nicht notwendig
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bekam von seinem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Der als Arbeitslohn zu versteuernde Nutzungsvorteil wurde unstreitig nach der sogenannten 1 %-Methode berechnet. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger anteilige Garagenkosten in Höhe von ca. 1.500 Euro geltend. Dies lehnte das Finanzamt... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -
Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern
Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.2017
- 3 K 2547/16 -
FG zum Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Überlassen von Dienstwagen nicht nur bei Vollzeitbeschäftigte
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im verhandelten "Bahrlohnumwandlungs-"Fall beschäftigte der Kläger seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen PKW, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1 % des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2016
- VI R 2/15 und VI R 49/14 -
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers sind bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof modifizierte dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten - entgegen der Auffassung der Finanzbehörden - des Arbeitnehmers bei Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind.
Im ersten Fall (Az: VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Kläger auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Kläger trug sämtliche Kraftstoffkosten (ca. 5.600 Euro). Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2016
- 10 K 2128/14 -
Sachzuwendungen für Arbeitnehmer: Versandkosten für gewährte Sachbezüge sind in Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen
Arbeitnehmern gewährter Vorteil liegt auch im Wert der Verpackung und Zusendung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber für die Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer haftet, wenn der Wert der Zuwendung zusammen mit den Versand- und Verpackungskosten die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschreitet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Spedition und hatte ihren Arbeitnehmern im Rahmen eines Prämiensystems für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Fremdfirma Waren (z. B. Textilien und Haushaltsgegenstände) zu bestellen. Die Fremdfirma stellte der Klägerin hierfür in der Regel einen Betrag... Lesen Sie mehr