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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Privatnutzung“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2023
- 5 AZR 273/22 -
Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung
Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts
Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei laut Bundesarbeitsgericht der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung).
Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Entgeltabrechnungen des Klägers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile für die PKW-Nutzung (445,00 Euro) und die Entfernungs-kilometer (747,60 Euro) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (56 km) aus. Aus der Summe dieser drei Beträge hat die Beklagte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettoentgelt und nach weiterem Abzug der... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.08.2022
- 6 K 2688/19 E -
Erschütterung des für eine private Pkw-Nutzung sprechenden Anscheinsbeweises
FG Münster zum Anscheinsbeweis bei Dienstwagen
Der für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Zum Haushalt der miteinander verheirateten Kläger gehörten in den Streitjahren 2015 und 2016 zwei volljährige Kinder. Im Privatvermögen hielten die Kläger im Streitzeitraum (teilweise nacheinander) insgesamt drei Kleinwagen, die in erster Linie von den Kindern genutzt wurden. Der Kläger unterhielt auf demselben Grundstück, auf dem sich auch das Wohnhaus der Familie befand, einen Gartenbaubetrieb,... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19.04.2021
- VI R 43/18 -
Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
Überlassung des Fahrzeugs vorwiegend zur Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Klägerin, eine nordrhein-westfälische Gemeinde, hat auf Grund der ihr als Aufgabenträger des Brandschutzes und des Hilfeschutzes in Unglücks- und Notfällen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Zu deren Leiter hat sie einen bei ihr angestellten Bediensteten unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Der Leiter der Freiwilligen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.07.2018
- 4 WF 73/18 -
Entschädigungsanspruch für Nutzung von Haushaltsgegenständen setzt gerichtliche Zuweisung des Gegenstands und Zahlungsaufforderung des Anspruchsstellers voraus
Entschädigungsanspruch ergibt sich aus § 1361 a Abs. 3 Satz 2 BGB
Der Entschädigungsanspruch nach § 1361 a Abs. 3 Satz 2 BGB für die Nutzung eines Haushaltsgegenstands bei Trennung der Eheleute setzt voraus, dass der Gegenstand dem Anspruchsgegner gerichtlich zugewiesen wurde und der Anspruchsteller eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung gestellt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Ehefrau nach der räumlichen Trennung von Ihrem Ehemann eine Entschädigung, weil der Ehemann ihren PKW weiter nutzte. Bei dem PKW handelte es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende Kraftfahrzeug. Die Ehefrau beantragte Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren gegen ihren Ehemann. Das Amtsgericht Wetzlar wies den... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.07.2019
- 7 K 2862/17 E -
Fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw kann nicht durch nachträgliche Auflistung nachgewiesen werden
Nachträgliche Auflistung genügten nicht Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die für Zwecke des § 7 g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines PKW nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als Rechtsanwalt tätige Kläger bildete für die geplante Anschaffung von Pkws in den Streitjahren 2009 und 2013 Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 1 EStG. Tatsächlich schaffte er innerhalb der Reinvestitionsfristen jeweils gebrauchte Audi Q5 an. Da er keine Fahrtenbücher führte, ermittelte er die Privatnutzung nach der 1 %-Methode.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2019
- 8 K 751/17 -
Tagesmutter kann Aufwendungen für Eigenheim nicht als anteilige Betriebsausgaben geltend machen
Betrieblich und privat veranlasste Aufwendungen für privaten Haushalt nicht anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, nicht anteilig als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreut und verpflegt zu Hause als selbständig tätige Tagesmutter 4-5 Kinder zu unterschiedlichen Zeiten ab 7.30 Uhr. Sie und ihr Ehemann sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Gesamtfläche von 163,70 qm. Die Klägerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2011 Gebäudeaufwendungen (Renovierungskosten, Kosten für... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.10.2018
- X R 44 45/17 -
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb
Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich
Die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall beschäftigte der gewerblich tätige Kläger seine Ehefrau als Büro- und Kurierkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von neun Stunden mit einem Monatslohn von 400 Euro. Im Rahmen des Arbeitsvertrages überließ er ihr einen Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung. Den darin liegenden geldwerten Vorteil, der nach der sogenannten 1 %-Methode ermittelt wurde,... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.11.2018
- 2 K 156/18 E -
Geringfügige Beschäftigung des Ehegatten als Bürokraft mit Pkw-Überlassung kann nicht als reguläres Arbeitsverhältnis steuerlich anerkannt werden
Arbeitsvertrag hält Fremdvergleich nicht stand
Das Finanzgericht Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als IT-Berater und im Handel mit Hard- und Software gewerblich tätig. Er beschäftigte seine Ehefrau, die Klägerin, als Bürokraft für 400 Euro monatlich, wobei die Firmenwagennutzung eingeschlossen sein sollte. Die Arbeitszeit sollte sich nach dem Arbeitsanfall richten; eine feste Stundenzahl wurde nicht vereinbart. Überstunden und Mehrarbeit... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2018
- 6 K 2234/17 -
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig
Betriebsausgabenabzug ist bei nur geringfügiger beruflicher und zudem noch privater Nutzung eines Raumes zu versagen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird.
Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Speyer-Germersheim, beide sind berufstätig und haben zwei Kinder. Die Klägerin erzielt außerdem gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Für das Streitjahr 2010 errechnete sie einen Verlust in Höhe von rund 1.795 Euro und machte u.a. Aufwendungen für ein... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 31.03.2009
- 2 Ca 1171/08 -
Unerlaubte Stromentnahme über mehrere Monate zu privaten Zwecken rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB
Entnimmt ein Arbeitnehmer über mehrere Monate hinweg unerlaubt Strom zu privaten Zwecken, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags. Denn im Stromdiebstahl durch einen Arbeitnehmer ist ein wichtiger Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Rheine hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschäftigte einer Kläranlage hatte über einen Zeitraum von April 2006 bis Ende 2007 Strom unerlaubt entnommen, um damit auf ein von ihn gepachtetes Nachbargrundstück Brennholz zuzuschneiden. Seine Arbeitgeberin erlangte davon am 26. Juni 2008 Kenntnis und kündigte schließlich das Arbeitsverhältnis fristlos am 16. Juli 2008. Der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr
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