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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12.01.2023
- C-396/21 -
EuGH: Pauschalurlaubsreisende haben wegen Corona Anspruch auf Rückerstattung des Preises
Reiseveranstalter haften schuldunabhängig für Corona-Maßnahmen - Verbraucherfreundliches Urteil für Pauschalreisende
Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Januar 2023 entschieden, dass Pauschalurlaubsreisende deren Urlaub wegen der COVID19-Pandemie gestört und letztendlich abgebrochen wurde, den Reisepreis mindern und Erstattung vom Reiseveranstalter verlangen können. Dies gilt auch, wenn der Reiseveranstalter für den Grund nicht verantwortlich ist.
Geklagt hatten Pauschalurlaubsreisende aus Deutschland, die Mitte März 2020 ihre im Dezember 2019 gebuchte zweiwöchige
Pandemiebedingte Schließungen stellen Reisemangel dar
Das höchste europäische Gericht hat nun entschieden, dass die Nichterbringung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter einen
Im konkreten Fall stellten die behördlichen Einschränkungen einen
Pandemie stellt kein allgemeines Lebensrisiko dar
Die Luxemburger Richter urteilten zudem, dass ein
Der Ball liegt nun wieder beim Landgericht München, das auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs entscheiden muss.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2023
Quelle: Europäischer Gerichtshof, ra-online (vt/mo)
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Dokument-Nr. 32531
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