wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 30. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.09.2022
6 UF 148/22 -

Bei Streit der Kindeseltern über Aufenthalts­bestimmungs­recht kann ohne entsprechenden Antrag keine einstweilige Anordnung ergehen

Verfahren nach § 1671 BGB ist reines Antragsverfahren

Streiten sich die Eltern eines minderjährigen Kindes über das Aufenthalts­bestimmungs­recht, so kann das Gericht nicht von Amts wegen eine einstweilige Anordnung erlassen. Das Verfahren nach § 1671 BGB ist ein reines Antragsverfahren, so dass für eine einstweilige Anordnung ein entsprechender Antrag eines Elternteils vorliegen muss. Dies hat das Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern dreier minderjähriger Kinder stritten sich im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Darmstadt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Obwohl keiner der Eltern einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung. Durch diese wurde dem Kindesvater vorläufig, bis zum Vorliegen des Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern, das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder übertragen. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.

Unzulässigkeit der einstweiligen Anordnung

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kindesmutter. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung haben nicht vorgelegen. Gemäß § 51 Abs. 1 FamFG ist ein Antrag erforderlich, sofern das Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. So lag der Fall hier. Beide Kindeseltern haben im Hauptsacheverfahren gemäß § 1671 BGB die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich beantragt. Das Verfahren nach § 1671 BGB sei ein reines Antragsverfahren, welches nicht von Amts wegen eingeleitet werden könne. Somit hätte es eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bedurft.

Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen in Ausnahmefällen

Von Amts wegen könne die einstweilige Anordnung nur erlassen werden, so das Oberlandesgericht weiter, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB zu erlassen ist oder sonstige Maßnahmen nach § 1666 BGB zu treffend sind. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 06.07.2022
    [Aktenzeichen: 55 F 1059/22 EASO]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32293 Dokument-Nr. 32293

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?