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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2016
- 10 UF 216/14 -
Keine gemeinsame elterliche Sorge bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der getrennt lebenden Eltern
Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Kindeswohlgefährdung aufgrund Streitigkeiten
Fehlt es an der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der getrennt lebenden Eltern bezüglich gemeinsamer Kinder, so kommt eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht. Besteht aufgrund der Streitigkeiten der Eltern eine Kindeswohlgefährdung, so ist die Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern um die
Kindeswohlgefährdung sprach gegen gemeinsame elterliche Sorge
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Mutter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die
Nachlassen der Streitigkeiten bei Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei zu erwarten, dass die Streitigkeiten um die kindlichen Belange nachlassen werden, wenn die Eltern nicht in allen wesentlichen Kindesbelangen ein Einvernehmen erzielen müssen. Denn sie seien nicht gegen ihren erklärten Willen gezwungen, sich miteinander über wesentliche Fragen zu verständigen.
Übertragung der elterlichen Sorge auf Mutter
Das Oberlandesgericht übertrug die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Strausberg, Beschluss vom 06.11.2014
[Aktenzeichen: 2.2 F 196/12]
- Kein Anspruch auf gemeinsame elterliche Sorge für uneheliches Kind bei fehlender Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013
[Aktenzeichen: 9 UF 96/11]) - Entziehung der elterlichen Sorge: Kein Anspruch des Kindes auf Idealeltern und optimale Förderung
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.07.2013
[Aktenzeichen: 2 UF 227/12])
Jahrgang: 2016, Seite: 229 NJW-Spezial 2016, 229
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Dokument-Nr. 23674
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