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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.12.2011
- 10 UF 171/11 -
Uneheliches Kind – Gemeinsames Sorgerecht des Vaters mit der Mutter muss Kindeswohl dienen
Elternrecht findet seine Grenzen am Kindeswohl
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls sind
Uneinigkeit der Eltern im Hinblick auf Erziehung und Sorgerecht
Der
Tragfähige soziale Beziehung zur Übernahme gemeinsamer elterlicher Verantwortung zwischen Kindseltern nicht erkennbar
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht lehnte den Sorgerechtsantrag des Vaters letztlich ab. Zwischen den Kindeseltern besteht keine tragfähige soziale Beziehung, um gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Der
Ablehnung verletzt Vater nicht in Elternrecht nach Art. 6 Absatz 2 des Grundgesetzes
Die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts verletzt den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 420/09]) - BGH räumt unverheirateten Vätern mehr Rechte ein
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.09.2007
[Aktenzeichen: XII ZB 229/06 ]) - EGMR: Vater eines unehelichen Kindes durch Ausschluss gerichtlicher Einzelfallprüfung der Sorgerechtsregelung diskriminiert
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 03.02.2011
[Aktenzeichen: 35637/03])
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Dokument-Nr. 13054
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