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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2011
- L 2 U 5633/10 -
Mord während der Rückfahrt vom Steuerberater ist kein Arbeitsunfall
Witwe hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Kommt der Ehemann auf der Rückfahrt vom Steuerberater durch gewaltsame Art und Weise ums Leben, begründet dies noch keinen Anspruch auf Witwenrente aus der Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hier zugrunde liegenden Fall begehrte eine ehemalige Gastronomin italienischer Herkunft eine
Sohn des Paares ermordet Vater während vorgetäuschter Autopanne
Der Ermordete und seine Frau betrieben zwei Pizzerien, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann war offiziell nur als Koch angestellt, es spricht aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen ist. Zu dem tragischen Geschehen kam es anlässlich einer Fahrt zum
Tötung während Rückfahrt vom Steuerberater Zufall - Arbeitsunfall liegt nicht vor
Die Witwe des Getöteten, die bereits Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bezieht, verlangte in der Folge auch vom Unfallversicherungsträger eine
§ 63 SGB VII - Leistungen bei Tod
(1) Hinterbliebene haben Anspruch auf
[...]
3. Hinterbliebenenrenten, [...] wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. [...]
§ 8 SGB VII - Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2011
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ ra-online
- Wegeunfall: Angehörige eines beim Abholen einer privat ausgeliehenen Maschine von zu Hause verunglückten Arbeitnehmers haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.02.2008
[Aktenzeichen: L 3 U 115/05]) - Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch bei möglichem Selbstmord
(Bundessozialgericht, Urteil vom 04.09.2007
[Aktenzeichen: B 2 U 28/06 R])
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Dokument-Nr. 12649
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