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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.11.2023
- 202 StRR 88/23 -
Strafbarkeit des Teilens einer ein Hakenkreuz enthaltenen Karikatur auf Twitter
Kein Schutz durch Satire- oder Kunstfreiheit
Wer auf Twitter eine ein Hakenkreuz enthaltene Karikatur teilt, kann sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 teilte ein in Bayern wohnhafter Twitter-Nutzer auf seinem Account eine Karikatur. Darauf war eine Frau abgebildet, die ein blaues Kleid mit EU-Flagge auf dem Bauch trägt. Das Kleid wurde nach oben geweht, so dass das rote Innenfutter mit einem
Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation
Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Angeklagte habe sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
Kein Schutz durch Satire- und Kunstfreiheit
Der Angeklagte könne sich nicht darauf berufen, so das Landesgericht, dass es sich um
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2024
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 27.07.2023
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Dokument-Nr. 33694
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