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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 29.08.2013
- 240 Cs - 1614 Js 30173/12 -
"Hitlergruß" während Kunstperformance: Keine Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Vorliegen von Satire schloss Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats sowie des öffentlichen politischen Friedens aus
Streckt ein Künstler während einer Kunstperformance seinen Arm zum "Hitlergruß" aus, so ist dies nicht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar, wenn es sich dabei um Satire handelt. Eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder des öffentlichen politischen Friedens ist dann nicht zu befürchten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines öffentlichen Podiumsgesprächs an einer Universität im Juni 2012 streckte der Künstler und Teilnehmer des Gesprächs, Jonathan Meese, zweimal kurz seinen Arm zum "Hitlergruß" aus. Ein davon angefertigtes Foto stellte er zudem auf seine Internetseite. Er wurde daraufhin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.Das Amtsgericht Kassel führte zunächst aus, dass durch das Zeigen des "Hitlergrußes" sowie der Einstellung des Bildes auf der Internetseite der Angeklagte ein... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2002
- 3 StR 495/01 -
Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar
Auch Verwendung von unbekannten Nazisymbolen strafbar
Für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, kommt es nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setze die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.08.2010
- 1 Ss 103/10 -
Hitlergruß zur reinen Provokation ist strafbar
Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen soll ein für allemal aus der Öffentlichkeit verbannt werden
Auch wer mit einem Hitlergruß in der Öffentlichkeit nur Aufmerksamkeit erregen und provozieren will und dabei keine politischen Absichten verfolgt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte zusammen mit einem Freund erhebliche Mengen Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken, als eine Gruppe von Leuten an ihm vorbei gegangen ist. Um diese zu provozieren, war der Angeklagte aufgesprungen, hatte einen Arm gehoben und laut den Hitlergruß gerufen.Zunächst hat das Landgericht Aurich den Angeklagten aufgrund fehlender politischer... Lesen Sie mehr
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Landgericht Neuruppin, Urteil vom 17.02.2010
- 14 NS 146/09 -
Tragen des Nazi-Sweatshirts "CONSDAPLE" unter einer halboffenen Jacke ist strafbar - ohne Jacke nicht
In "CONSDAPLE" versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP" - Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" trägt, kann sich nach Auffassung des Landgerichts Neuruppin strafbar machen. In dem Namen der Marke versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Bei der Strafbarkeit kommt es allerdings darauf an, wie das T-Shirt getragen wird. Das Landgericht Neuruppin bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau.
Im zugrunde liegenden Fall trug ein junger Mann auf dem Templiner Stadtfest 2009 unter seiner grüngefleckten Armeejacke mit Kapuze ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" und der Abbildung eines Reichsadlers in weißer Farbe. Nachdem er der Jacke zunächst komplett geschlossen gehalten hatte, öffnete er später die Jacke. Ihm war warm geworden. Dabei waren die ersten und letzten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.08.2009
- 3 StR 228/09 -
"Blood & Honour": Verwenden von NS-Paraolen in einer fremden Sprache ist nicht gemäß § 86 a StGB strafbar
BGH hebt Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf
Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86 a StGB (Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). So wäre das Verwenden der NS-Parole "Blut und Ehre" gemäß § 86 a StGB strafbar, nicht hingegen das Verwenden der englischen Übersetzung "Blood & Honour". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Angeklagte hatte am 16. September 2005 100 T-Shirts im Besitz, die zur Weitergabe an verschiedene Personen bestimmt und wie folgt bedruckt waren: Auf der Vorderseite befand sich der Schriftzug "Blood & Honour/C18", ferner die Abbildung einer Hand, die eine Pistole hält, sowie der englischen Satz "support your local section". Auf der Rückseite der T-Shirts stand "Blood & Honour is... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.10.2008
- 3 StR 164/08 -
BGH: Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar
Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes - die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12.02.2008
- 3 Ss 89/06, 3 Ss 375/06 -
"Thor Steinar"-Logo ist nicht strafbar nach § 86 a StGB
Kein verbotenes Kennzeichen sticht besonders hervor oder dominiert
Das Oberlandesgericht Dresden hat über die Strafbarkeit des Tragens von Bekleidungsstücken der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo entschieden. Eine Strafbarkeit gemäß § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) kommt nicht in Betracht.
Das Oberlandesgericht Dresden hat in zwei Verfahren die Revisionen der Staatsanwaltschaft als erfolglos verworfen. In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der Öffentlichkeit Bekleidung der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo, in deren Mitte sich in nationalsozialistischer Zeit verwendete Runenzeichen befanden, getragen und waren deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2007
- 3 StR 486/06 -
Anti-Nazi-Symbole sind nicht strafbar - BGH hebt umstrittenes Urteil des LG Stuttgart auf
Bundesgerichtshof zur Auslegung des § 86 a StGB
Wer ein durchgestrichenes Hakenkreuz vertreibt, macht sich nicht gemäß § 86 a StGB strafbar. Das hat der Bundesgerichthof entschieden und ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aufgehoben. Der BGH führte aus, dass der Tatbestand des § 86 a StGB zu weit gefasst sei und einer Einschränkung bedürfe.
Das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart, Urteil v. 29.09.2006 - 18 KLS 4 JS 63331/05 -) hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.09.2006
- 18 KLS 4 JS 63331/05 -
Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist strafbar
Landgericht Stuttgart erlässt sehr umstrittenes Urteil
Wer Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen verkauft, macht sich strafbar. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Im Fall verkaufte der Versandhändler Jürgen Kamm, der sich selbst als Antifaschist bezeichnete, T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe vom 3.600,- EUR (90 Tagessätze zu je 40,- EUR). Die Richter sahen in dem Verkauf der Anti-NS-Symbole einen Verstoß gegen § 86 a StGB. Diese Vorschrift... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.06.2006
- 4 A 04.532 -
Gericht bestätigt Vereinsverbot für rechtsextreme Organisation
"Fränkische Aktionsfront" verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Verbot der rechtsextremistischen Fränkischen Aktionsfront bestätigt, das das Bayerische Staatsministerium des Innern gegenüber dieser im mittelfränkischen Raum angesiedelten Organisation ausgesprochen hatte. Die Verbotsverfügung war darauf gestützt worden, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe.
Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Verstoß des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung als gegeben erachtet. Der nur locker organisierte Verein weise nach seinen Vorstellungen und seinem Gesamterscheinungsbild eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Da es erfahrungsgemäß das Bestreben verfassungsfeindlicher Organisationen sei, ihre Zielsetzung zu verheimlichen... Lesen Sie mehr