wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2023
7 CE 23.666 -

Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben

Informations­interesse des Journalisten hat Vorrang gegenüber dem Geheim­haltungs­interesse des Beigeladenen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Amtsgericht Erding verpflichtet ist, einem Journalisten eine anonymisierte Fassung eines bereits rechtskräftigen Strafbefehls herauszugeben.

Das Amtsgericht Erding hatte einen entsprechenden Antrag eines Journalisten auf Übersendung des anonymisierten Strafbefehls abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung hatte das Amtsgericht auf die Besonderheiten des Strafbefehlsverfahren verwiesen, wonach eine Verurteilung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann. Eine Publikationspflicht zur Veröffentlichung des Strafbefehls bestehe anders als bei Strafurteilen mangels mündlicher Verhandlung nicht. Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat Bayern als Rechtsträger des Amtsgerichts auf Antrag des Journalisten in erster Instanz verurteilt, innerhalb einer Woche nach Rechtskraft der Entscheidung eine anonymisierte Fassung des Strafbefehls an den Journalisten herauszugeben. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des vom Strafbefehl Betroffenen, den das Verwaltungsgericht zum Verfahren beigeladen hatte.

BayVGH: Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen umfasse auch Strafbefehle

Der BayVGH hat nunmehr mit seinem Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt und den presserechtlichen Auskunftsanspruch im vorliegenden Fall bejaht. Die allgemein anerkannte Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen umfasse auch Strafbefehle. Die Publikationspflicht sei nicht deshalb zu verneinen, weil der Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung erging. Der streitgegenständliche Strafbefehl sei eine veröffentlichungswürdige Entscheidung, weil – wie die konkrete Presseanfrage zeige – an dessen Herausgabe ein öffentliches Interesse bestehe. Das Verwaltungsgericht München sei ferner zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Informationsinteresse des Journalisten im konkreten Einzelfall der Vorzug gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Beigeladenen zukomme. Zu berücksichtigen sei, dass der Strafbefehl hier auch die geschäftlichen Beziehungen des Beigeladenen zu Dritten betreffe und damit der im Vergleich zur Intim- oder Privatsphäre weniger schutzwürdigen Sozialsphäre zuzurechnen sei. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Medienrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32907 Dokument-Nr. 32907

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32907

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung