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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.11.2019
- BVerwG 7 C 8.18, BVerwG 7 C 9.18, BVerwG 7 C 10.18 -
Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig
Abfallbehörde darf bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht zugunsten eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers untersagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Abfallbehörde eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht mit dem Ziel untersagen darf, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Vergabe dieser Entsorgungsleistungen zu ermöglichen.
In den beiden betroffenen bayerischen Landkreisen hatten allein die Klägerinnen seit 1992 bzw. 2008 im Holsystem
BVerwG hebt Untersagungsbescheide auf
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Untersagungen. Auf die Revisionen der Klägerinnen änderte das Bundesverwaltungsgericht die Urteile und hob die Untersagungsbescheide auf. Anders als bei neu hinzutretenden gewerblichen Sammlungen habe sich der öffentlich- rechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Vorinstanzen zu BVerwG 7 C 8.18 VG München, M 17 K 13.1047 - Urteil vom 16. Oktober 2014 - VGH München, 20 B 17.282 - Urteil vom 12. Oktober 2017 - Vorinstanzen zu BVerwG 7 C 9.18 VG München, M 17 K 13.377 - Urteil vom 16. Oktober 2014 - VGH München, 20 B 17.283 - Urteil vom 12. Oktober 2017 - Vorinstanzen zu BVerwG 7 C 10.18 VG Ansbach, AN 11 K 12.01693 - Urteil vom 23. Januar 2013 - VGH München, 20 BV 16.8 - Urteil vom 12. Oktober 2017 -
- Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.08.2013
[Aktenzeichen: 20 A 2798/11, 20 A 3043/11 und 20 A 3044/11]) - Firma darf gewerbliche Altpapiersammlung betreiben
(Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.03.2008
[Aktenzeichen: 7 L 163/08])
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Dokument-Nr. 28160
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