Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.06.2011
- BVerwG 6 VR 4.10 -
BVerwG: Eilantrag des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation gegen Verbotsverfügung teilweise erfolgreich
Verein darf Tätigkeiten bis zum Prozessende teilweise wiederaufnehmen
Dem Eilantrag des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation gegen das von dem Bundesministerium des Innern erlassene Vereinsverbot wurde im Wesentlichen stattgegeben. Jedoch darf der Verein vorerst keine Hilfeleistungen für die palästinensischen Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland erbringen. Dies hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller, ein Verein in Deutschland, mit dem Eilantrag eine aufschiebende Wirkung der Klage des Vereins gegen das
Eilverfahren neben Klage anhängig
Das auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichtete
Vergleichsvorschlag des BVerwG vom Bundesministerium abgelehnt
In dieser Verhandlung hat das Bundesverwaltungsgericht den Beteiligten einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet (BVerwG 6 A 2.10 - Beschluss vom 25. Mai 2011). Das
Mündliche Verhandlung aufgrund neuen Sachverhalts wiedereröffnet
Das Bundesverwaltungsgericht hat daraufhin am 22. Juni 2011 beschlossen, die mündliche Verhandlung in dem Klageverfahren wiederzueröffnen, weil der entscheidungserhebliche Sachverhalt unter Berücksichtigung des neuen Vortrags des Bundesministeriums des Innern weiterer Aufklärung bedarf (BVerwG 6 A 2.10 - Beschluss vom 22. Juni 2011). Da die weitere Dauer des Klageverfahrens hiernach nicht absehbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr in dem
Erfolgsaussichten über Klage bisher offen
Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei berücksichtigt, dass die Erfolgsaussichten der Klage gegen die Verbotsverfügung nach dem bisherigen Prozessverlauf offen sind. Es hat eine Interessenabwägung vorgenommen, die zu dem Ergebnis geführt hat, dass der Verein sich im Hinblick auf die palästinensischen Gebiete jeglicher Aktivitäten enthalten muss, aber seine übrigen Tätigkeiten bis zu einer Entscheidung in dem Klageverfahren vorerst wiederaufnehmen kann.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11877
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11877
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.