Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.10.1983
- 7 C 44.81 -
Für Rechtsstreitigkeiten wegen liturgischen Glockengeläuts ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben
Soweit Kirchenglocken kultischen Zwecken dienen, sind sie "res sacrae" - öffentliche Sachen
Sind Kirchen nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG Körperschaften des öffentlichen Rechts, so fallen Rechtsstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, wie aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Im vorliegenden Fall stand in Frage, ob für die Klage eines Nachbarn gegen das liturgische Glockengeläute einer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannten
Glockengeläut berührt staatliche Belange, wenn es mit Ruhebedürfnis der Nachbarn kollidiert
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der Rechtsstreit in die staatliche Gerichtsbarkeit falle. Zwar gehöre das hier streitige Angelus-Läuten als kultische Handlung zu den inneren kirchlichen Angelegenheiten im Sinne des Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG. Glockengeläut berühre aber auch staatliche Belange, denn es könne mit dem Ruhebedürfnis der Nachbarn kollidieren; der Schutz der Nachbarn vor schädlichen Immissionen sei Aufgabe des Staates. Daher sei für Streitigkeiten der vorliegenden Art - entgegen früherer Auffassung (vgl. RGZ 56, 25) - der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Die vorliegende Immissionsabwehrklage sei eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nach § 40 Abs. 1 VwGO, für die der
Liturgisches Glockengeläut der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Kirche ist Natur des öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses
Die Beklagte sei nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; aufgrund dieser Privilegierung seien die
Das Urteil ist aus dem Jahr 1983 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2012
Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht (vt/st)
- Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.1981
[Aktenzeichen: 10 S 2339/80] - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.09.1980
[Aktenzeichen: 7 K 35/80]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1984, Seite: 605 JA 1984, 605 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1984, Seite: 606 MDR 1984, 606 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1984, Seite: 989 NJW 1984, 989 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1984, Seite: 306 NVwZ 1984, 306
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13725
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13725
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.