wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Beschluss vom 27.01.2009
B 14 AS 6/08 R -

Zusammenleben mit Verwandten ist lange noch kein gemeinsames Wirtschaften - Behörde darf Hartz IV-Leistungen nicht einfach kürzen

Hartz IV und Wohngemeinschaft mit Verwandten (hier: Vater)

Nur weil mehrere Verwandte gemeinsam in einer Wohnung leben, darf die zuständige Behörde nicht gleich die Hartz IV-Leistungen kürzen. Eine Kürzung sei nur bei Haushaltsgemeinschaften möglich, entschied das Bundessozialgericht. Die Behörde müsse nachweisen, dass eine Haushaltgemeinschaft vorliege.

Im zugrundeliegenden Fall lebte ein Mann mit seinem über 70-jährigen Vater in einem Haus zusammen. Er hatte einen Mitvertrag abgeschlossen. Jeder kaufte für sich allein ein und bereitete seine Mahlzeiten selbst vor. Die Behörde nahm eine Haushaltgemeinschaft an und kürzte die Hartz IV-Leistungen des Mannes (Kläger).

BSG untersagt Anrechnung von Zahlungen des Vaters

Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Landessozialgerichts. Dieses habe zu Recht entschieden, dass auf die dem Kläger zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §§ 19 ff SGB II keine Zahlungen des Vaters des Klägers gemäß § 9 Abs. 5 SGB II angerechnet werden können.

§ 9 Abs. 5 SGB II hier nicht anwendbar

Das Landessozialgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass die Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II hier nicht zu Lasten des Klägers eingreife. Nach dieser Vorschrift werde bei Hilfebedürftigen, die in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten leben, vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden könne.

Keine Haushaltsgemeinschaft

Hier fehle es bereits am Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen dem Kläger und seinem Vater. Für die Unterhaltsvermutung in § 9 Abs. 5 SGB II reiche es nicht aus, wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem Haushalt lediglich zusammen wohnen. Vielmehr müsse über die bloße Wohngemeinschaft hinaus der Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geführt werden. Das Vorliegen einer solchen Haushaltsgemeinschaft sei die erste Tatbestandsvoraussetzung dafür, dass die gesetzliche Vermutung der Leistungsgewährung durch im Haushalt lebende Angehörige eingreifen könne. Ihre Feststellung durch den Grundsicherungsträger sei Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutungsregel.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2009
Quelle: ra-online (pt)

Vorinstanzen:
  • Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 24.10.2006
    [Aktenzeichen: S 6 AS 214/05]
  • Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.05.2007
    [Aktenzeichen: L 7 AS 329/06]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Hartz IV | ALG II | Haushaltsgemeinschaft | Kürzung | Rückschnitt | Vater

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7779 Dokument-Nr. 7779

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7779

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Nassor schrieb am 29.05.2014

Wie sieht es denn aus mit dem Wohnraum wenn der Sohn Hartz 4 bezieht, die Mutter Rente und Aufstockung durch das Sozialamt. Wie viel Wohnraum steht einem zu? pro Person 1 Zimmer oder pro Person 2 Zimmer ? Wir wollen eine WG gründen.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?