wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 18.12.2018
B 1 KR 31/17 R -

Krankenkasse darf Lichtbilder von Versicherten nicht dauerhaft speichern

Speicherung von Lichtbildern nach Herstellung der elektronische Gesundheitskarte und Übermittlung der Karte an den Versicherten unzulässig

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Krankenkasse ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern darf, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungs­verhältnisses ist hingegen daten­schutz­rechtlich unzulässig.

Im zugrunde liegenden Fall lehnte die beklagte Krankenkasse den Antrag des bei ihr versicherten Klägers ab, ihm einen aktuellen Versicherungsnachweis ohne Lichtbild auszustellen: Sie sei berechtigt, diejenigen Sozialdaten zu erheben und zu speichern, die sie für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte benötige. Das Recht zur Speicherung erstrecke sich auch auf das Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte und bestehe bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Keine Ermächtigungsgrundlage für dauerhafte Speicherung

Der Kläger hatte mit seiner Klage beim Sozialgericht Konstanz und Landessozialgericht Baden-Württemberg keinen Erfolg. Auf seine Revision verurteilte das Bundessozialgericht die Beklagte zur Unterlassung. Das im Revisionsverfahren abgegebene Anerkenntnis der Beklagten hindert nicht an einer Sachentscheidung. Die Speicherung eines Lichtbildes ist nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen nur so lange zulässig, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und in den Herrschaftsbereich des Klägers übermittelt worden ist. Es fehlt eine Ermächtigungsgrundlage, um das Lichtbild darüber hinaus zu speichern.

Hinweise zur Rechtslage

§ 284 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialdaten bei den Krankenkassen

(1) 1 Die Krankenkassen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Krankenversicherung nur erheben und speichern, soweit diese für

[...]

2. die Ausstellung des Berechtigungsscheines und der elektronischen Gesundheitskarte

[...]

erforderlich sind. [...]

§ 291 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch- Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

(2) [...]

4 Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen. 5 Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild. [...]

§ 202 Sozialgerichtsgesetz (Anwendbarkeit anderer Normen)

1 Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278 a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen; Buch 6 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden. [...]

§ 555 Zivilprozessordnung - Allgemeine Verfahrensgrundsätze

[...]

(3) Ein Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Urteile zu den Schlagwörtern: Bild | Datenschutz | dauerhafte | dauerhafter | elektronische Gesundheitskarte | Speicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26842 Dokument-Nr. 26842

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26842

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Kommentator schrieb am 19.12.2018

Danke an den Kläger! Ein wichtiges (und richtiges) Urteil welches (nicht nur) dem Größenwahn von über 120 gesetzlichen Krankenkassen Einheit gebietet.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?