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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.10.2015
- XII ZB 26/15 -
BGH zum Elternunterhalt bei Heimunterbringung: Unterhaltsbedarf eines sozialhilfebedürftigen Elternteils beschränkt sich auf ihm zumutbare einfache und kostengünstigste Heimunterbringung
Unterhaltspflichtiges Kind kann durch Benennung günstigerer Heime Angemessenheit des Bedarfs bestreiten
Ist ein pflegebedürftiges Elternteil sozialhilfebedürftig, so beschränkt sich sein Unterhaltsbedarf auf eine ihm zumutbare einfache und kostengünstigste Heimunterbringung. Das unterhaltspflichtige Kind kann die Angemessenheit des Unterhaltsbedarfs dadurch bestreiten, dass es günstigere Heime benennt. Bei der Wahl zwischen mehreren Heimen steht dem Unterhaltsberechtigten aber ein Entscheidungsspielraum zu. Dabei sind die Kosten der Unterbringung nicht das alleinige Auswahlkriterium. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein ehemaliger Berufssoldat im Zeitraum von Juli 2011 bis zu seinem Tod im November 2014 in einem
Amtsgericht und Oberlandesgericht hielten Kosten für Heimunterbringung für unangemessen
Sowohl das Amtsgericht Altenkirchen als auch das Oberlandesgericht Koblenz hielten die
Bundesgerichtshof hebt Entscheidung des Oberlandesgerichts auf
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Sozialhilfeträgers und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Es sei zwar zutreffend, so die Bundesrichter, dass sich der Unterhaltsbedarf eines Elternteils durch die Unterbringung in einem Heim grundsätzlich nach den dort anfallenden
Auswahl zwischen mehreren Heimen nicht allein nach Kosten
Der sozialhilfebedürftige Unterhaltsberechtigte sei aber nicht darauf beschränkt, so der Bundesgerichtshof, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Altenkirchen, Beschluss vom 15.01.2014
[Aktenzeichen: 4 F 45/12] - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15.01.2015
[Aktenzeichen: 7 UF 113/14]
- Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 148/09]) - BGH: Verschenkte selbst genutzte Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht muss nicht zum Zwecke des Elternunterhalts vom Geschenkten zurückgefordert werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2019
[Aktenzeichen: XII ZB 364/18])
Jahrgang: 2016, Seite: 47 FuR 2016, 47 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1300 MDR 2015, 1300 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 3569 NJW 2015, 3569
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Dokument-Nr. 22736
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