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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015
- VIII ZR 249/14 -
BGH: Verbraucher kann Kauf von Heizöl über das Internet innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts durch § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB
Kauft ein Verbraucher über das Internet zur Eigenversorgung Heizöl, so kann er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das Widerrufsrecht wird nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 kaufte eine Verbraucherin zur Eigenversorgung über das Internet 1.200 Liter Heizöl. Innerhalb der nächsten 14 Tage stornierte sie jedoch den Vertrag und lehnte eine Belieferung ab. Daraufhin machte die Heizöllieferantin gemäß einer Klausel in den AGB einen pauschalen Schadenersatz von ca. 113 EUR geltend. Die Verbraucherin berief sich auf ein ihr zustehendes 14-tägiges
Amtsgericht und Landgericht gaben Schadenersatzklage statt
Sowohl das Amtsgericht Euskirchen als auch das Landgericht Bonn gaben der Schadenersatzklage statt. Denn der Verbraucherin habe das
Bundesgerichthof bejaht Widerrufsrecht bei Kauf von Heizöl über das Internet
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Verbraucherin und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Heizöllieferantin habe kein Anspruch auf den pauschalen Schadenersatz zugestanden. Denn die Verbraucherin habe den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wirksam widerrufen. Das
Kauf von Heizöl durch Verbraucher stellt kein Spekulationsgeschäft dar
Der Bundesgerichtshof verwies auf den Sinn und Zweck der Vorschrift. Dieser liege darin dem Unternehmer nicht einseitig das Risiko eines Spekulationsgeschäfts aufzubürden. Ein
Möglichkeit des günstigeren Erwerbs von Heizöl durch Ausübung des Widerrufsrechts
Zwar sei es richtig, so der Bundesgerichtshof, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 23 C 82/13] - Kauf von Heizöl über das Internet: Verbraucher steht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu
(Landgericht Bonn, Urteil vom 31.07.2014
[Aktenzeichen: 6 S 54/14])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 1157 GE 2015, 1157
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Dokument-Nr. 21457
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