wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bonn, Urteil vom 31.07.2014
6 S 54/14 -

Kauf von Heizöl über das Internet: Verbraucher steht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu

Spekulation mit Heizölpreis an der Börse schließt Widerrufsrecht aus

Kauft ein Verbraucher über das Internet Heizöl, so steht ihm nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Denn der Heizölpreis unterliegt an der Rohstoffbörse innerhalb der Widerrufsfrist Schwankungen, auf die der Heizöllieferant keinen Einfluss hat. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Verbraucherin stornierte innerhalb von 14 Tagen eine bestellte Heizöllieferung. Da der Vertrag in diesem Fall einen pauschalisierten Schadenersatz von 95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vorsah, verlangte die Heizöllieferantin Zahlung von ca. 113 Euro. Die Verbraucherin weigerte sich dem nachzukommen. Sie berief sich auf das ihr zustehende 14-tägige Widerrufsrecht. Die Heizöllieferantin vertrat wiederum die Ansicht, dass das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen sei und erhob daher Klage auf Zahlung des Schadenersatzes. Das Amtsgericht Euskirchen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Verbraucherin.

LG bejaht Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz wegen stornierter Heizölbestellung

Das Landgericht Bonn bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung uns wies daher die Berufung der Verbraucherin zurück. Sie habe den Vertrag über die Heizöllieferung nicht widerrufen dürfen. Der Heizöllieferantin habe daher der pauschalisierte Schadenersatz zugestanden.

Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund Börsenspekulation mit Heizölpreis

Nach Auffassung des Landgerichts sei das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen gewesen. Denn nach dieser Vorschrift bestehe kein Widerrufsrecht für Verträge, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt innerhalb der Widerrufsfrist Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. Dies sei bei Heizölbestellungen der Fall.

Unmittelbare Beschaffung des Heizöls über Rohstoffbörse sowie unmittelbare Bestimmung des vereinbarten Ölpreises durch Börse nicht erforderlich

Die Anwendbarkeit des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB setze nicht voraus, so das Landgericht weiter, dass der Heizöllieferant das Öl unmittelbar an der Rohstoffbörse bezogen hat oder der vereinbarte Heizölpreis unmittelbar durch die Börse bestimmt wurde. Es sei vielmehr ausreichend, dass die Ware an der Rohstoffbörse gehandelt wird und ihr Preis dort Schwankungen unterliegt. Denn Sinn und Zweck der Vorschrift sei die Verhinderung der einseitigen Überwälzung des Spekulationsrisikos auf den Unternehmer. Andernfalls könne ein Verbraucher Heizöl zu einem bestimmten Preis bestellen und im Fall, dass der Ölpreis an der Börse sinkt, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, um bei einem anderen Händler eine neue Bestellung zum günstigeren Preis in Auftrag geben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2015
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 21.02.2014
    [Aktenzeichen: 23 C 82/13]
Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2015, Seite: 250
MMR 2015, 250

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21042 Dokument-Nr. 21042

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21042

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung