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Landgericht Bonn, Urteil vom 31.07.2014
- 6 S 54/14 -
Kauf von Heizöl über das Internet: Verbraucher steht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu
Spekulation mit Heizölpreis an der Börse schließt Widerrufsrecht aus
Kauft ein Verbraucher über das Internet Heizöl, so steht ihm nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Denn der Heizölpreis unterliegt an der Rohstoffbörse innerhalb der Widerrufsfrist Schwankungen, auf die der Heizöllieferant keinen Einfluss hat. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Verbraucherin stornierte innerhalb von 14 Tagen eine bestellte Heizöllieferung. Da der Vertrag in diesem Fall einen pauschalisierten Schadenersatz von 95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vorsah, verlangte die Heizöllieferantin Zahlung von ca. 113 Euro. Die Verbraucherin weigerte sich dem nachzukommen. Sie berief sich auf das ihr zustehende 14-tägige
LG bejaht Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz wegen stornierter Heizölbestellung
Das Landgericht Bonn bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung uns wies daher die Berufung der Verbraucherin zurück. Sie habe den Vertrag über die Heizöllieferung nicht widerrufen dürfen. Der Heizöllieferantin habe daher der pauschalisierte Schadenersatz zugestanden.
Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund Börsenspekulation mit Heizölpreis
Nach Auffassung des Landgerichts sei das
Unmittelbare Beschaffung des Heizöls über Rohstoffbörse sowie unmittelbare Bestimmung des vereinbarten Ölpreises durch Börse nicht erforderlich
Die Anwendbarkeit des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB setze nicht voraus, so das Landgericht weiter, dass der Heizöllieferant das Öl unmittelbar an der Rohstoffbörse bezogen hat oder der vereinbarte Heizölpreis unmittelbar durch die Börse bestimmt wurde. Es sei vielmehr ausreichend, dass die Ware an der Rohstoffbörse gehandelt wird und ihr Preis dort Schwankungen unterliegt. Denn Sinn und Zweck der Vorschrift sei die Verhinderung der einseitigen Überwälzung des Spekulationsrisikos auf den Unternehmer. Andernfalls könne ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2015
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 23 C 82/13]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 250 MMR 2015, 250
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Dokument-Nr. 21042
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