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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unfallfrei“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 24.09.2020
- 15 O 68/19 -
Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss ungefragt über bekannte Unfallschäden aufklären
Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf
Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges hat die Verpflichtung, den potenziellen Käufer auch ungefragt auf bekannte Mängel oder frühere Unfallschäden hinzuweisen, selbst dann, wenn der Schaden bereits fachgerecht repariert wurde. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte Bagatellschäden, also ganz geringfügige äußere Schäden, beispielsweise im Lack. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.
Die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen arglistiger Täuschung des Käufers hatte überwiegend Erfolg. Nur für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer musste der Kläger Abzüge hinnehmen.Der Kläger hatte im Jahr 2018 vom Beklagten einen damals sieben Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 122.000 km zum Preis von 10.500,00 € gekauft und hierbei auch einen Gewährleistungsausschluss vereinbart. Zugleich hatte der beklagte Verkäufer dem Kläger jedoch zugesichert, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten habe, solange es im Eigentum des Beklagten war und dass mit Ausnahme eines... Lesen Sie mehr
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Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.07.2016
- 2 U 54/15 -
Gebrauchtwagenhändler hat nach Kauf eines Unfallfahrzeugs von Privatperson keinen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung
Unfallschaden war für fachkundigen Gebrauchtwagenhändler bei Sichtprüfung erkennbar
Kauft ein Gebrauchtwagenhändler von einer Privatperson ein Unfallfahrzeug, so kann er denn Kaufpreis nicht gemäß § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB zurückverlangen, wenn für ihn als fachkundige Person der Unfallschaden bei der Sichtprüfung erkennbar war. Ein privater Verkäufer übernimmt regelmäßig für die Zeit vor seinem Besitzerwerb keine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich der Unfallfreiheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 erwarb eine Gebrauchtwagenhändlerin von einer Privatperson einen gebrauchten Dacia Sandero zum Preis von 7.900 Euro. Der Pkw wurde als unfallfrei bezeichnet. Der private Verkäufer hatte das ihm gegenüber selbst als unfallfrei bezeichnete Fahrzeug kurz zuvor für seine Mutter erworben, die das Fahrzeug jedoch nicht haben wollte.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2017
- Az. 28 U 101/16 -
Privater PKW-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen
Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei vorrausgegangener Untersuchung des Fahrzeugs in eigener Werkstatt möglich
Ein Kraftfahrzeughändler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt einen Kraftfahrzeughandel in Dortmund. Im Februar 2015 erwarb sie von der Beklagten, einer Privatperson aus dem Landkreis Hildesheim, für 10.660 Euro ein Gebrauchtfahrzeug vom Typ Nissan Juke. In der schriftlichen Kaufvertragsurkunde vereinbarten die Parteien, dass das Fahrzeug unfallfrei sei und keine Nachlackierung habe. Der... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
- VIII ZR 117/12 -
BGH zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in Zahlung genommenen Gebrauchtwagens
Unfallfreiheit ist eine Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
Der Käufer eines Neuwagens, der bei einem Händler einen Gebrauchtwagen als unfallfrei in Zahlung gibt, kann sich später nicht auf einen stillschweigenden Gewährleistungsausschluss berufen, wenn sich herausstellt, dass der Wagen tatsächlich nicht unfallfrei ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er mit dem Fahrzeug einen Unfall, als beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke der Unfallgegner seine Fahrzeugtür öffnete. Den entstandenen Streifschaden an der hinteren rechten Tür und an der Seitenwand, der sich nach einem eingeholten Gutachten auf knapp 3.000 € belief, ließ er - nicht fachgerecht - reparieren.... Lesen Sie mehr
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