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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2010
- VIII ZR 112/10 -
BGH zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
Vermieter muss darlegen und beweisen, dass die abgelesenen Werte zutreffend sind
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger hatten von September 2004 bis Februar 2008 eine Wohnung von den Beklagten in Bautzen gemietet. Der zu der Wohnung gehörende
AG gibt Klage statt - LG weist Klage im Berufungsverfahren ab
Mit der Klage haben die Kläger von den Beklagten neben der Kautionsrückzahlung auch die Zahlung des sich ihrer Ansicht nach ergebenden Guthabens aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2006 und 2007 (insgesamt 1.117,77 €) verlangt. Die Beklagten haben mit den behaupteten Ansprüchen auf Nachzahlung von
Tatsächlicher Verbrauch muss zutreffend in der Betriebskostenabrechnung wiedergegeben werden
Die dagegen gerichtete Revision der Kläger blieb ohne Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es im Rahmen der
Erläuterungen
* - § 25 EichG:
Fortbestehen von Eichpflichten
(1) Es ist verboten,
1. Meßgeräte zur Bestimmung
a) der Länge, der Fläche, des Volumens, der Masse, der thermischen oder elektrischen Energie, der thermischen oder elektrischen Leistung, der Durchflußstärke von Flüssigkeiten oder Gasen oder der Dichte oder des Gehalts von Flüssigkeiten,
b) (...)
ungeeicht im geschäftlichen Verkehr zu verwenden oder so bereitzuhalten, daß sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Amtsgericht Bautzen, Urteil vom 30.06.2009
[Aktenzeichen: 21 C 1010/08] - Landgericht Bautzen, Urteil vom 30.04.2010
[Aktenzeichen: 1 S 87/09]
Jahrgang: 2011, Seite: 126 GE 2011, 126 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 35 MietRB 2011, 35 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 598 NJW 2011, 598 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 130 NJW-Spezial 2011, 130 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 117 NZM 2011, 117 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 21 WuM 2011, 21 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 362 ZMR 2011, 362
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Dokument-Nr. 10588
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