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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2018
- I ZR 252/16 -
Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" beworben werden
Gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent in der Werbung und bei Etikettierung verboten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in einer Bierwerbung unzulässig ist.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine
Verbraucherschutzverband verlangt Unterlassung der Bezeichnung "bekömmlich"
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hält die Werbeaussage "bekömmlich" für eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und
Das Landgericht Ravensburg gab der Klage statt. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof wies die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten zurück.
Begriff "bekömmlich" wird von Verbrauchern als "gesund", "zuträglich" und "leicht verdaulich" verstanden
Der Bundesgerichtshof entschieden, dass nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Der Ausdruck "gesundheitsbezogene Angabe" bezeichnet jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem
Art. 4 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Ravensburg, Urteil vom 16.02.2016
[Aktenzeichen: 8 O 51/15] - Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.11.2016
[Aktenzeichen: 2 U 37/16])
- Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure" unzulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.02.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 23.1]) - Spirituosenhersteller Underberg darf weiterhin mit Aussagen über Wohlbefinden und Bekömmlichkeit werben
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2010
[Aktenzeichen: I-20 U 183/09])
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Dokument-Nr. 25925
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