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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2017
- III R 8/17 -
Dienst im Katastrophenschutz berechtigt nicht zum verlängerten Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus
Typischerweise neben der Ausbildung durchgeführter Dienst im Katastrophenschutz führt nicht zu Verzögerungen bei Berufsausbildung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für in Ausbildung befindliche Kinder nach Vollendung des 25. Lebensjahres auch dann kein Kindergeldanspruch besteht, wenn sie sich für einen mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben und deshalb vom Wehrdienst freigestellt wurden.
Im zugrunde liegenden Streitfall absolvierte der im November 1987 geborene Sohn des Klägers ein Medizinstudium, das er 2013 kurz vor Vollendung des 26. Lebensjahres abschloss. Bereits im Jahr 2005 wurde er wegen einer mindestens sechs Jahre umfassenden Verpflichtung im
Dienst im Katastrophenschutz fällt nicht in Ausnahmeregelungen für Verlängerung des Kindergeldanspruchs
In seinem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof diese Auffassung. Zwar können volljährige Kinder beim Kindergeldanspruch berücksichtigt werden, solange sie sich in Ausbildung befinden. Das Kindergeldrecht sieht insoweit aber eine
Geleistete Dienst im Katastrophenschutz ist kein Vollzeitdienst
Der Bundesfinanzhof lehnte es ab, die Regelung über die
Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf andere neben der Ausbildung geleistete Dienste im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2018
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Keine Verlängerung des Berechtigungszeitraums für Kindergeld durch freiwilligen Wehrdienst nach Aussetzung der Wehrpflicht
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.10.2014
[Aktenzeichen: 5 K 2339/14 Kg]) - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.12.2011
[Aktenzeichen: III R 5/07 und III R 41/07])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 1502 NJW 2018, 1502
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Dokument-Nr. 25798
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