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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2013
- 4 BV 16641/12 -
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit durch den Betriebsrat stellt eine Amtspflichtverletzung dar
Anzeige rechtfertigt jedoch nicht die Auflösung des Betriebsrats
Der Betriebsrat verletzt seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 BetrVG), wenn er den Arbeitgeber zur Unzeit wegen einer angenommenen Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG anzeigt. Dies hat das Arbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde legenden Fall stritten sich die
Anzeige darf erst nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts erstattet werden
Das Arbeitsgericht hat den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem zulässig
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2012
[Aktenzeichen: TaBV 1318/12]) - H & M nimmt Auflösungsantrag gegen Betriebsrat zurück
(Arbeitsgericht Berlin, sonstiges vom 16.08.2011
[Aktenzeichen: 34 BV 9857/11])
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Dokument-Nr. 15423
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