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Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 14.12.2012
- 7 C 676/12 -
Angebliche Beschädigungen der Wohnung infolge Rauchens: Vermieter ist an Feststellung im Übergabeprotokoll gebunden
Zur verbindlichen Feststellung von Rauchschäden im Wohnungsrückgabeprotokoll
Stellt ein Übergabeprotokoll fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen, kann der Vermieter nicht nachträglich wegen behaupteter Schäden Schadenersatz fordern. Er ist insofern an den Feststellungen des Übergabeprotokolls gebunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mietverhältnis über eine
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bestand
Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2014
Quelle: Amtsgericht Leonberg, ra-online (zt/WuM 2013, 219/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 219 WuM 2013, 219
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Dokument-Nr. 18836
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