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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 21.04.2017
- 409 C 195/16 -
Unfallgeschädigter zwecks Schadensminderung nicht zur eigenen Verbringung seines beschädigten Pkw zur Lackiererei verpflichtet
Haftpflichtversicherung des Unfallgeschädigten zur Erstattung der Verbringungskosten verpflichtet
Die Haftpflichtversicherung muss die Kosten einer Verbringung des beschädigten Pkw des Unfallgeschädigten zur Lackiererei tragen. Der Unfallgeschädigte ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht gehalten, selbst den Pkw zur Lackiererei zu bringen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls von der gegnerischen
Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten zu. Eine Verletzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2018
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26524
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