wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 10.06.2014
2 C 71/14 -

Kein Anspruch eines Branchen­buch­anbieters auf Zahlung wegen Eintrags in einem Internet­branchen­buch

Begriff "Korrekturabzug" auf Formular begründet Irreführung der Kunden

Ist der Begriff "Korrekturabzug" auf einem Auftragsformular fett hervorgehoben, so wird damit der Empfänger des Formulars in die Irre geführt. Denn mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags rechnet er in einem solchen Fall nicht. Der Branchen­buch­anbieter hat daher keinen Anspruch auf Bezahlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Überlingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall unterschrieb eine Frau ein ihr vom RB Medienverlags GmbH zugeschicktes Formular und sendete es zurück. Nach Ansicht des Unternehmens sei damit ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Premiumeintrag auf der Seite www.regionales-branchenbuch.de zustande gekommen und verlangte Zahlung. Die Frau fühlte sich aber getäuscht und weigerte sich daher zu zahlen. Sie habe angesichts des fettgedruckten Begriffs "Korrekturabzug" geglaubt es habe sich um die Aktualisierung von Bestandsdaten im richtigen Branchenbuch gehandelt. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Zahlung

Das Amtsgericht Überlingen entschied zu Gunsten der Frau. Sie habe nicht für den Branchenbucheintrag zahlen müssen. Aus dem Begriff "Korrekturabzug" sei nicht ersichtlich gewesen, dass es um den Abschluss eines Neuvertrags geht. Für das Gericht war es unverständlich, warum das Unternehmen den Begriff auf einen neuen Vertrag setzte, der noch nicht besteht, und dies als Vertragsangebot verschickte. Nach Auffassung des Gerichts sei dies eine deutliche Irreführung gewesen. Die im kleingedruckten versteckte Zahlungspflicht sei somit überraschend gewesen und nicht Vertragsbestandteil geworden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2014
Quelle: Amtsgericht Überlingen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18448 Dokument-Nr. 18448

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18448

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung