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Dienstag, 12. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Branchenbucheintrag“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014
- I-15 U 43/14 -

Versand von Rechnungen und Mahnungen durch Gewerbeauskunft-Zentrale ist nicht wettbewerbswidrig und daher zulässig

Wettbewerbs­widrigkeit des Ausgangsformulars begründet nicht Wettbewerbs­widrigkeit der Nachfolgeschreiben

Zwar ist die Art und Weise des Zustandekommens von Verträgen mit der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgrund des täuschenden Charakters der Auftragsformulare als unlautere geschäftliche Handlung und damit als wettbewerbswidrig anzusehen. Dies führt aber nicht automatisch zur Wettbewerbs­widrigkeit der Nachfolgeschreiben, wie etwa der Rechnungen oder Mahnungen. Da die durch das Auftragsformular bedingte Täuschung im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche nicht aufrechterhalten wird, liegt in der Beanspruchung der Forderung keine unlautere geschäftliche Handlung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob die Versendung von Rechnungen und Mahnungen sowie Inkasso- und Anwaltsschreiben durch bzw. auf Veranlassung der Gewerbeauskunft-Zentrale als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG und somit als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Das Landgericht Düsseldorf vertrat diese Ansicht und untersagte daher die Versendung von Nachfolgeschreiben zur Durchsetzung der angeblichen Forderung. Dagegen richtete sich die Berufung der Gewerbeauskunft-Zentrale.Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte... Lesen Sie mehr

Landgericht Wuppertal, Hinweisbeschluss vom 05.06.2014
- 9 S 40/14 -

Eintrag in unbekanntes Internet-Branchenbuch zum Preis von jährlich 910 EUR netto begründet Sittenwidrigkeit wegen Wuchers

Auffälliges Missverhältnis zwischen Kosten und Bekanntheit des Branchenbuchs

Ein Vertrag über einen Eintrag in einem Internet-Branchenbuch zum Preis von jährlich 910 EUR netto ist wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn der Eintrag aufgrund der Unbekanntheit des Branchenbuchs wertlos ist und der Eintrag wegen einer Überrumpelung zustande gekommen ist. In einem solchen Fall liegt ein wucherähnliches Rechtsgeschäft vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Vertrags über einen Eintrag in das Internet-Branchenbuch "Branche100.eu". Dieser sollte durch die Rücksendung eines "Brancheneintragungsantrages" im Mai 2009 zustande gekommen sein. Das Amtsgericht Wuppertal hielt den Vertrag für sittenwidrig und somit unwirksam nach § 138 Abs. 1 BGB. Angesichts des Preises... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013
- 10 S 185/12 -

Branchenbuchabzocke: Kein Anspruch auf Zahlung bei versteckter Vergütungspflicht im Fließtext

Vergütungsklausel wegen überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB unwirksam

Wird ein Gewerbetreibender auf Zahlung eines Branchen­buch­eintrags in Anspruch genommen, weil er ein Formular des Anbieters ausgefüllt und unterschrieben hat, muss er dann nicht zahlen, wenn die Vergütungspflicht im Fließtext versteckt war und er sie deswegen übersehen hat. In einem solchen Fall kann von einer überraschenden Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 erhielt ein Unternehmen ein Schreiben eines Branchenbuchanbieters. In der Annahme es handele sich dabei um eine Abfrage der Kontaktdaten im Rahmen eines kostenlosen Eintrags, nahmen zwei Mitarbeiterinnen des Unternehmens Änderungen an den bereits aufgeführten Kontaktdaten vor bzw. bestätigten die Daten, unterschrieben das Formular... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 10.06.2014
- 2 C 71/14 -

Kein Anspruch eines Branchen­buch­anbieters auf Zahlung wegen Eintrags in einem Internet­branchen­buch

Begriff "Korrekturabzug" auf Formular begründet Irreführung der Kunden

Ist der Begriff "Korrekturabzug" auf einem Auftragsformular fett hervorgehoben, so wird damit der Empfänger des Formulars in die Irre geführt. Denn mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags rechnet er in einem solchen Fall nicht. Der Branchen­buch­anbieter hat daher keinen Anspruch auf Bezahlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Überlingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall unterschrieb eine Frau ein ihr vom RB Medienverlags GmbH zugeschicktes Formular und sendete es zurück. Nach Ansicht des Unternehmens sei damit ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Premiumeintrag auf der Seite www.regionales-branchenbuch.de zustande gekommen und verlangte Zahlung. Die Frau fühlte sich aber getäuscht und weigerte sich daher zu zahlen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 18.03.2014
- 182 C 28938/13 -

Kein Anspruch der ASP Forderungs­management UG auf Zahlung des Jahresbeitrags für Branchenbucheintrag auf lokale-suche.com

Zustandekommen eines kostenpflichtigen Vertrags von Gericht verneint

Das Amtsgericht München hat das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Vertrags für einen Eintrag auf lokale-suche.com verneint. Der ASP Forderungs­management UG steht daher kein Anspruch auf Zahlung des Jahresbeitrags für den Branchenbucheintrag zu.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielt der Geschäftsführer einer Firma ein Formular, welches zur Überprüfung des "Eintragungsvorschlags" auf seine "inhaltliche Richtigkeit" aufforderte. Da der Geschäftsführer aufgrund der Gestaltung des Formulars nicht erkannte, dass er mit Korrektur der bereits eingetragenen Daten und Rücksendung des unterschriebenen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 06.11.2013
- 303 C 360/13 -

DeMa Debitoren Management unterliegt mit Klage auf Zahlung für Eintrag bei branchen-local.com: Kein Anspruch auf jährliches Entgelt wegen Unwirksamkeit des Vertrags

Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung und überraschenden Klausel wegen versteckter Kostenpflicht

Fordert ein Schreiben eines Branchen­buch­anbieters zur Überprüfung von bereits eingetragenen Daten auf und enthält das Schreiben eine versteckte Kostenpflicht, so kommt kein Vertrag zustande. Denn dieser ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners und wegen Vorliegens einer überraschenden Klausel unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waren (Müritz) hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Firma erhielt von dem Anbieter des Internetbranchenbuchs www.branchen-local.com ein Schreiben. Dieses forderte dazu auf, bereits eingetragene Daten zu überprüfen. Nachdem der Firmeninhaber dem nachkam und das Schreiben zurücksandte, verlangte der Branchenbuchanbieter ein jährliches Entgelt von 960 €. Denn seiner Meinung nach, sei durch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.08.2012
- 25 C 15128/11 -

Gewerbeauskunft-Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verneint vertragliche Beziehung aufgrund Rücksendung des unterschriebenen Formulars

Angebot eines kostenpflichtigen Vertrags wird gezielt verschleiert

Da die Gewerbeauskunft-Zentrale mit ihren Formularen gezielt verschleiern will, dass es um ein Angebot eines kostenpflichtigen Vertrages geht, hat das Amtsgericht Düsseldorf das Entstehen eines Vertrages mit Rücksendung des unterschriebenen Formulars verneint.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien darüber, ob mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) ein wirksamer Vertrag über ein Branchenbucheintrag im Internet zustande gekommen ist. Die GWE erhob schließlich Klage auf Feststellung.Das Amtsgericht Düsseldorf stellte fest, dass dem Branchebuchanbieter... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013
- 23 S 316/12 -

Gewerbeaus­kunft-Zentrale: Kunde muss für Branchenbucheintrag zahlen

Angebotscharakter des Formulars war bei sorgfältigem Lesen erkennbar

Ist der Angebotscharakter eines Schreibens bei sorgfältigem Lesen erkennbar, kann sich der Unterzeichner nachträglich nicht darauf berufen, ihm sei der Vertragsschluss durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens nicht bewusst gewesen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien um die Wirksamkeit eines Vertrags über die kostenpflichtige Eintragung in ein Branchenbuch-Verzeichnis. Der Branchenbuchanbieter war der Meinung ein kostenpflichtiger Vertrag sei zustande gekommen und erhob Klage. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach, habe es an einer Annahmeerklärung gefehlt. Denn in... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.02.2013
- I ZR 70/12 -

Gewerbeauskunft-Zentrale.de: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück

Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung / Gewerbeauskunft-Zentrale darf "Eintragungsformular" nicht mehr versenden

Das OLG Düsseldorf hatte der GWE Wirtschaftsinformations GmbH - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - im Februar 2012 verboten, die bisher genutzten Vertragsformulare weiter zu versenden. Das OLG Düsseldorf hatte gegen seine Entscheidung keine Revision zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte die Gewerbeauskunft-Zentrale eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Gewerbeauskunfts-Zentrale gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 I-20 U 100/11 zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf rechtskräftig.Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf, versandte über einen Zeitraum von über zwei Jahren täuschende Angebotsformulare... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 22.08.2012
- 5 S 82/12 -

Bewusste Verschleierung der Kostenpflicht eines Branchenbucheintrags rechtfertigt Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Versteckte Kostenpflicht ist zudem unwirksam

Wird durch die Gestaltung des Formulars zur Aufnahme in einem Branchenbuchverzeichnis die Kostenpflicht verschleiert, so rechtfertigt dies die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB). Zudem ist die Kostenpflicht als überraschend anzusehen und damit unwirksam (§ 305 c Abs. 1 BGB). Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Ärztin wurde ein mit "Ärzteverzeichnis" überschriebenes Formular zugesandt. In der Betreffzeile hieß es in fettgedruckter Schrift: "Eintragungsantrag und Korrekturabzug" sowie "Änderungen kostenlos". Es folgte ein Feld, in dem bereits Daten der Ärztin eingetragen waren. Der Ärztin wurde geraten diese Daten zu überprüfen und zu ergänzen.... Lesen Sie mehr