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Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.03.2011
- 3 S 348/10 -
Anspruch auf Einsicht der Originalbelege zu einer Nebenkostenabrechnung am Mietort bei 400 km entfernten Sitz des Vermieters
Belegeinsicht am Vermietersitz für Mieter unzumutbar
Liegen zwischen dem Mietort und dem Sitz des Vermieters 400 km, so hat der Mieter einen Anspruch auf Einsicht der Originalbelege zu einer Nebenkostenabrechnung am Mietort. Eine Belegeinsicht am Vermietersitz ist in diesem Fall für den Mieter unzumutbar. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Mietvertragsparteien um die Einsicht in die Originalbelege zu einer
Anspruch auf Belegeinsicht am Mietort bestand
Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe einen Anspruch auf Einsicht der Originalbelege am Mietort gehabt. Eine Fahrt bis zum 400 km entfernten Sitz der Vermieterin sei ihm nicht zuzumuten gewesen. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass es sich bei der Vermieterin um eine Wohnungsbaugesellschaft handelte und daher von einer gewissen organisatorischen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden konnte. Ihr sei es somit zuzumuten gewesen die Belege zur
Übersendung von Fotokopien nicht ausreichend
Der Mieter habe sich nach Ansicht des Landgerichts zudem nicht auf die Übersendung der Fotokopien verweisen lassen müssen. Er habe ein legitimes Interesse an der Einsicht der Originalbelege gehabt. Kopien können dagegen zum großen Teil gar nicht erforderlich sein und darüber hinaus schnell unübersichtlich werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 16.11.2010
[Aktenzeichen: 10 C 2317/10]
- Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
(Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: 93 C 2240/13]) - Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege
(Amtsgericht Ludwigslust, Urteil vom 14.03.2022
[Aktenzeichen: 44 C 504/20])
Jahrgang: 2011, Seite: 693 GE 2011, 693 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2011, Seite: 1096 NJW-RR 2011, 1096 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 355, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2011, 355 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 23 NZM 2012, 23
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Dokument-Nr. 20930
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