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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Belegeinsicht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ludwigslust, Urteil vom 14.03.2022
- 44 C 504/20 -
Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege
Unzulässiger Verweis auf digitale Belege
Sind die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern begehrten die Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin verwies darauf, dass in ihrem Büro in Boizenburg Einsicht in die digitalen Belege genommen werden können. Der Hauptsitz der Vermieterin war in Berlin. Da die Mieter mit der Einsicht in die eingescannten Belege nicht einverstanden waren, verweigerten sie die Zahlung der Nebenkostennachforderungen. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Ludwigslust entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2021
- VIII ZR 150/20 -
BGH: Verweigerte Belegeinsicht begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskosten
Mieter kann Zahlung laufender Betriebskosten zurückhalten
Verweigert der Vermieter zu Unrecht die Belegeinsicht, begründet dies keinen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten. Eine verweigerte Belegeinsicht rechtfertigt aber den Zurückbehalt laufender Betriebskostenvorauszahlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München gegen seine Vermieterin Klage auf Rückzahlung geleisteter Nachzahlungen. Der Mieter begründete seinen Anspruch damit, dass ihm die Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung verweigert wurde. Während das Amtsgericht der Klage stattgab, wies sie das Landgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -
BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein
Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Günzburg Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin hatte nur Belegkopien übersandt. Während das Amtsgericht Günzburg den Anspruch der Mieter auf Einsicht in die Originalbelege bejahte, verneinte das Landgericht Memmingen einen solchen Anspruch.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2020
- VIII ZR 118/19 -
BGH: Recht zur Belegeinsicht einer Betriebskostenabrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege
Verweigerung der Belegeinsicht rechtfertigt Verweigerung der Nachzahlung
Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung umfasst auch die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Solange die Belegeinsicht verweigert wird, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 zu zahlen. Hintergrund dessen war, dass dem Mieter zwar die Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungsbelege gewährt wurde, nicht jedoch die ebenfalls vom Mieter verlangte Einsichtnahme in die entsprechenden Zahlungsbelege.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019
- 11 C 464/18 -
Belegeinsicht: Vermieter hat behauptete Vernichtung von Originalbelegen zu Betriebskostenabrechnung nachzuweisen
Bei fehlendem Beweis steht Mieter weiter Anspruch auf Einsicht in Originale zu
Behauptet der Vermieter, die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung seien vernichtet, so muss er dies nachweisen können. Kann er dies nicht, steht dem Mieter weiter ein Anspruch auf Einsicht in die Originale zu. Kopien reichen dann nicht aus. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 auf Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 und 2016. Die Vermieterin führte an, dass die Originalbelege durch ein Fachunternehmen eingescannt und anschließend vernichtet worden seien. Die Originale seien daher nicht mehr vorhanden. Die Mieterin bestritt dies.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2019
- 63 S 255/18 -
Schweigen des Vermieters auf Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt keine Verweigerung der Belegeinsicht dar
Mieter darf Betriebskostennachzahlung nicht verweigern
In dem Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zu einer Belegeinsicht liegt keine Verweigerung der Belegeinsicht. Der Mieter darf daher die Betriebskostennachzahlung nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter sollte nach einer Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von über 1.600 EUR zahlen. Da seine Vermieterin auf eine Terminsanfrage zur Einsicht der Belge nicht reagiert hatte, verweigerte der Mieter die Nachzahlung. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Landgericht Berlin entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2019
- 201 C 229/19 -
Mieter kann Betriebskostenabrechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren
Umlage von Nebenkosten setzt Erbringung der Leistung voraus
Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebskostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin hatte gemäß den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 anteilige Kosten für Hausmeistertätigkeiten, der Dachrinnenreinigung, für Ungezieferbeseitigung und die Hausreinigung zu tragen. Die Mieterin bestritt aber, dass die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und bot der... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.06.2019
- 65 S 55/19 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Auskunft über Vormiete umfasst auch Pflicht zur Vorlage von Belegen
Belege dürfen geschwärzt werden
Der Anspruch des Wohnungsmieters nach § 556 g Abs. 3 BGB auf Auskunft über die Höhe der Vormiete umfasst auch die Pflicht des Vermieters zur Vorlage von Belegen. Diese dürfen aber geschwärzt sein. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Auskunft über die Höhe der Vormiete. Hintergrund dessen war, dass die vereinbarte Miete von 1.300 Euro deutlich über der zulässigen Miete von 806 Euro lag. Die Vermieterin berief sich auf eine Ausnahmeregelung, wonach eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden darf, wenn... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
- VIII ZR 250/17 -
BGH: Bei Versorgung eines Grundstücks mit Heizenergie über benachbartes Grundstück steht Grundstückseigentümer Einsichtsrecht in Jahresabrechnung des Nachbarn zu
Bei verweigerter Einsicht ist Klage des Nachbarn auf Nachzahlung abzuweisen
Wird ein Grundstück über ein benachbartes Grundstück mit Heizenergie versorgt, so steht dem Grundstückseigentümer gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Recht zur Einsichtnahme in die Jahresabrechnung zu. Wird im diese Belegeinsicht verweigert, so ist eine Klage des Nachbarn auf Nachzahlung als unbegründet abzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit rund 45 Jahren wurden mehrere Grundstücke von einem benachbarten Grundstück aus mit Heizenergie versorgt. Dort stand nämlich eine gemeinsame Heizungsanlage. Eigentümerin dieses Grundstücks war eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die vom Nachbargrundstück aus versorgten Grundstücke erhielten im Jahr 2010 eine neue Eigentümerin. Diese... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 24.01.2019
- 13 C 152/18 -
Steigerung der Grünpflegekosten von 62 % gegenüber Vorjahr führt ohne Belegeinsicht nicht zur Unzulässigkeit der Umlage
Belegeinsicht kann Kostensteigerung erklären
Allein der Umstand, dass die Grünpflegekosten gegenüber dem Vorjahr um 62 % gestiegen sind, führt nicht dazu, dass der Vermieter die Kosten nicht umlegen darf. Vielmehr muss der Mieter zunächst die Belege einsehen, welche die Kostensteigerung erklären können. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Wohnung in Berlin die Nebenkostenabrechnung für 2016/2017 für zu hoch. Sie bemängelten, dass die Kosten für die Grünpflege im Vergleich zum Vorjahr um 62 % gestiegen waren. Sie hielten dies für unzulässig. Da die Vermieterin auf die Aufforderung der Mieter zur Einsichtnahme der Belege nicht reagierte, erhoben die Mieter Klage auf... Lesen Sie mehr
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