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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Belegeinsicht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019
- 11 C 464/18 -
Belegeinsicht: Vermieter hat behauptete Vernichtung von Originalbelegen zu Betriebskostenabrechnung nachzuweisen
Bei fehlendem Beweis steht Mieter weiter Anspruch auf Einsicht in Originale zu
Behauptet der Vermieter, die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung seien vernichtet, so muss er dies nachweisen können. Kann er dies nicht, steht dem Mieter weiter ein Anspruch auf Einsicht in die Originale zu. Kopien reichen dann nicht aus. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 auf Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 und 2016. Die Vermieterin führte an, dass die Originalbelege durch ein Fachunternehmen eingescannt und anschließend vernichtet worden seien. Die Originale seien daher nicht mehr vorhanden. Die Mieterin bestritt dies.Das Amtsgericht Konstanz entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege zu. Sie könne nicht auf eingescannte Kopien verwiesen werden. Auf die Frage, ob die Scans die Originale wirksam ersetzen können, komme... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2019
- 63 S 255/18 -
Schweigen des Vermieters auf Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt keine Verweigerung der Belegeinsicht dar
Mieter darf Betriebskostennachzahlung nicht verweigern
In dem Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zu einer Belegeinsicht liegt keine Verweigerung der Belegeinsicht. Der Mieter darf daher die Betriebskostennachzahlung nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter sollte nach einer Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von über 1.600 EUR zahlen. Da seine Vermieterin auf eine Terminsanfrage zur Einsicht der Belge nicht reagiert hatte, verweigerte der Mieter die Nachzahlung. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Landgericht Berlin entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2019
- 201 C 229/19 -
Mieter kann Betriebskostenabrechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren
Umlage von Nebenkosten setzt Erbringung der Leistung voraus
Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebskostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin hatte gemäß den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 anteilige Kosten für Hausmeistertätigkeiten, der Dachrinnenreinigung, für Ungezieferbeseitigung und die Hausreinigung zu tragen. Die Mieterin bestritt aber, dass die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und bot der... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.06.2019
- 65 S 55/19 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Auskunft über Vormiete umfasst auch Pflicht zur Vorlage von Belegen
Belege dürfen geschwärzt werden
Der Anspruch des Wohnungsmieters nach § 556 g Abs. 3 BGB auf Auskunft über die Höhe der Vormiete umfasst auch die Pflicht des Vermieters zur Vorlage von Belegen. Diese dürfen aber geschwärzt sein. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Auskunft über die Höhe der Vormiete. Hintergrund dessen war, dass die vereinbarte Miete von 1.300 Euro deutlich über der zulässigen Miete von 806 Euro lag. Die Vermieterin berief sich auf eine Ausnahmeregelung, wonach eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden darf, wenn... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
- VIII ZR 250/17 -
BGH: Bei Versorgung eines Grundstücks mit Heizenergie über benachbartes Grundstück steht Grundstückseigentümer Einsichtsrecht in Jahresabrechnung des Nachbarn zu
Bei verweigerter Einsicht ist Klage des Nachbarn auf Nachzahlung abzuweisen
Wird ein Grundstück über ein benachbartes Grundstück mit Heizenergie versorgt, so steht dem Grundstückseigentümer gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Recht zur Einsichtnahme in die Jahresabrechnung zu. Wird im diese Belegeinsicht verweigert, so ist eine Klage des Nachbarn auf Nachzahlung als unbegründet abzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit rund 45 Jahren wurden mehrere Grundstücke von einem benachbarten Grundstück aus mit Heizenergie versorgt. Dort stand nämlich eine gemeinsame Heizungsanlage. Eigentümerin dieses Grundstücks war eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die vom Nachbargrundstück aus versorgten Grundstücke erhielten im Jahr 2010 eine neue Eigentümerin. Diese... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 24.01.2019
- 13 C 152/18 -
Steigerung der Grünpflegekosten von 62 % gegenüber Vorjahr führt ohne Belegeinsicht nicht zur Unzulässigkeit der Umlage
Belegeinsicht kann Kostensteigerung erklären
Allein der Umstand, dass die Grünpflegekosten gegenüber dem Vorjahr um 62 % gestiegen sind, führt nicht dazu, dass der Vermieter die Kosten nicht umlegen darf. Vielmehr muss der Mieter zunächst die Belege einsehen, welche die Kostensteigerung erklären können. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Wohnung in Berlin die Nebenkostenabrechnung für 2016/2017 für zu hoch. Sie bemängelten, dass die Kosten für die Grünpflege im Vergleich zum Vorjahr um 62 % gestiegen waren. Sie hielten dies für unzulässig. Da die Vermieterin auf die Aufforderung der Mieter zur Einsichtnahme der Belege nicht reagierte, erhoben die Mieter Klage auf... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bingen, Urteil vom 18.01.2016
- 21 C 197/15 -
Vermieter kann Kosten für eigenmächtig verschickte Kopien von Abrechnungsunterlagen nicht vom Mieter ersetzt verlangen
Kostenerstattung durch Mieter nur bei Versendung auf dessen Wunsch hin
Verlangt ein Wohnungsmieter die Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung und versendet daraufhin der Vermieter unaufgefordert Kopien von den Belegen an den Mieter, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Mieter die Übersendung der Kopien verlangt. Dies hat das Amtsgericht Bingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Mieter einer Wohnung in Gensingen die Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung. Da die Vermieterin in Köln ansässig war, wollten die Mieter die Belegeinsicht an ihrem Wohnort vornehmen. Die Vermieterin versendete daraufhin, ohne dass die Mieter dies verlangt haben, Kopien der Belege. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 09.03.2016
- 11 S 79/15 -
Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen
Wohnungseigentümer ist 500 km entfernte Anreise zum Verwaltersitz einmal im Jahr zumutbar
Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen. Vielmehr ist eine Einsichtnahme am Verwaltersitz vorzunehmen. Dabei ist es einem Wohnungseigentümer regelmäßig zumutbar einmal im Jahr anlässlich einer Eigentümerversammlung eine Entfernung von 500 km zurückzulegen. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar besaß auf Sylt eine Eigentumswohnung. Anlässlich einer Eigentümerversammlung begehrten sie von dem Verwalter der Wohneigentumsanlage die Übersendung von Belegkopien betreffend das Abrechnungsjahr 2013. Das Ehepaar führte an, dass sich lediglich der Ehemann um die wirtschaftlichen Angelegenheiten kümmere, dieser aber aufgrund seiner... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2015
- 2-11 S 147/14 -
Trotz einigen Fahraufwands ist Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in Großstädten für Wohnungsmieter zumutbar
Keine Überforderung der Mobilität des Mieters
Die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung ist trotz einigen Fahraufwands in Großstädten für den Wohnungsmieter zumutbar. Die Mobilität des Mieters wird dadurch nicht überfordert. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung in Frankfurt a.M. die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Diese enthielt eine Nachforderung in Höhe von ca. 828 EUR. Die Vermieterin bot eine Einsichtnahme in die Originalunterlagen nach Terminabsprache in den Räumen der Verwaltung in Frankfurt a.M. an. Da es nachfolgend nicht... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2018
- 334 S 31/16 -
Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus Betriebskostenabrechnung: Keine Notwendigkeit der Belegeinsicht
Fehlerhafte Zusammenlegung von Heizkosten und Wassererwärmungskosten
Ergibt sich bereits aus der Betriebskostenabrechnung selbst die Fehlerhaftigkeit, so ist eine Belegeinsicht nicht erforderlich. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter fehlerhaft die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten zusammengelegt hat. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung sollten laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von ca. 204 Euro nachzahlen. Damit waren sie aber nicht einverstanden. Denn bereits aus der Abrechnung ergab sich, dass die Vermieterin die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten nicht getrennt hatte. Dies bemängelten die Mieter. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
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