Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.11.1988
- 40 C 269/88 -
Schmerzensgeld wegen unberechtigten Diebstahlverdachts
Anspruch auf billige Entschädigung wegen Freiheitsentziehung
Wer von einem Kaufhausdetektiv zu Unrecht eines Diebstahls verdächtigt und bis zum Eintreffen der Polizei am Weggehen gehindert wurde, hat ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschuldigte der Beklagte die Klägerin eines Diebstahls in einem Kaufhaus. Die Klägerin gab weder Auskünfte noch nannte sie ihren Namen. Nach einiger Zeit wurde die Polizei gerufen. Der Diebstahlsvorwurf bestätigte sich nicht.
Freiheitsentziehung rechtswidrig
Das Amtsgericht entschied, dass der Klägerin ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB auf eine billige Entschädigung wegen einer
Schmerzensgeld in Höhe von 250 DM angemessen
Da die Klägerin den Büroraum anfänglich einverständlich betrat, stand ihr ein Schmerzensgeld nur ab dem Zeitpunkt der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 476/rb)
- Möglicherweise unbegründeter Diebstahlsvorwurf – Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 22.12.2011
[Aktenzeichen: 5 U 1348/11]) - Kein Schmerzensgeld wegen falscher Diebstahlsverdächtigung bei konkretem Diebstahlsverdacht
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 17.08.2005
[Aktenzeichen: 33 S 56/05])
Jahrgang: 1989, Seite: 476 NJW-RR 1989, 476 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1989, Seite: 260 zfs 1989, 260
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13568
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13568
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.