wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 13. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2023
233 C 439/22 -

Pflicht zur Umbuchung auf alternative Flugverbindung bezieht sich auch auf Verbindungen am Folgetag

Befreiung von Ausgleichszahlung setzte Darlegung der Unmöglichkeit der Umbuchung auf Alternativ­verbindungen voraus

Wird ein Flug annulliert, so besteht für die Fluggesellschaft die Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit der Umbuchung auf eine alternative Flugverbindung. Dies umfasst auch die Möglichkeit einer Verbindung am Folgetag. Will sich die Fluggesellschaft von einer Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) befreien, so muss sie darlegen, dass eine Umbuchung auf einer Alternativ­verbindung unmöglich war. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 wollte ein Ehepaar von Düsseldorf nach Malaga fliegen. Der Flug sollte den Zielort um 9.15 Uhr erreichen. Die Fluggesellschaft annullierte den Flug einen Tag vorher und begründete dies mit einem Fluglotsenstreik in Frankreich. Da die Fluggesellschaft dem Ehepaar keinen Alternativflug anbot, buchte die Reiseveranstalterin einen am Folgetag, so dass sie Malaga am Folgetag um 16.25 Uhr erreichten. Sie klagten nach der Reise unter anderem auf Zahlung einer Ausgleichsleistung.

Anspruch auf Ausgleichszahlung

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 c), Art. 7 Abs. 1 VO zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO könne sich die Beklagte nicht berufen. Denn sie habe nicht dargelegt, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Kläger mit einer geringeren Verspätung nach Malaga zu befördern.

Pauschale Behauptung zur fehlenden Alternativverbindung unzureichend

Soweit die Beklagte behauptet, am Flugtag haben keine Umbuchungsmöglichkeiten bestanden, hielt das Amtsgericht diesen Vortrag für zu pauschal. Die Beklagte habe vielmehr im Einzelnen darlegen müssen, welche Verbindungen es gegeben hat und weshalb eine Umbuchung jeweils nicht möglich gewesen sein soll. Zudem hätte auch geprüft werden müssen, ob es nicht am Folgetag eine frühere Verbindung gegeben hätte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2023
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (zt/RRa 2023, 228/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2023, Seite: 228
RRa 2023, 228

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33415 Dokument-Nr. 33415

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33415

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?