wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 6. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.08.2011
13 C 91/11 -

Kein Schadens­ersatz­anspruch des Vermieters wegen Austausch eines 7 Jahre alten Teppichbodens

Teppichboden nach sieben Jahren abgewohnt

Wirft der Vermieter dem Mieter eine Überbeanspruchung des Teppichbodens vor, so steht ihm dann kein Schadens­ersatz­anspruch wegen des Austauschs des Teppichs zu, wenn der Teppichboden bereits sieben Jahre alt und damit bereits abgewohnt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall warf der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter nach dessen Auszug vor, den Teppichboden in der Wohnung schuldhaft beschädigt zu haben. Der Vermieter nahm einen Austausch des Teppichbodens vor und zog die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von 345,10 EUR von der Mietkaution ab. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bestritt eine schuldhafte Beschädigung des Teppichs und klagte auf Herausgabe der restlichen Mietkaution.

Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Mietkaution

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe die vollständige Herausgabe der Mietkaution verlangen dürfen. Dem Vermieter stehe kein Recht zum teilweisen Einbehalt der Kaution zu.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Austauschs des Teppichbodens

Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe dem Vermieter kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Austauschs des Teppichbodens zu. Selbst wenn der Mieter diesen über den üblichen Gebrauch hinaus beansprucht und ihn schuldhaft beschädigt habe, bestehe kein Schadensersatzanspruch. Denn der Schaden sei angesichts des Alters des Teppichbodens von sieben Jahren auf 0 EUR zu schätzen. Der Teppich sei abgenutzt und abgewohnt gewesen. Er hätte daher ohnehin ausgetauscht werden müssen, um eine Neuvermietung der Wohnung zu ermöglichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2011, Seite: 1237
GE 2011, 1237

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24560 Dokument-Nr. 24560

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24560

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?