Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.08.2011
- 13 C 91/11 -
Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Austausch eines 7 Jahre alten Teppichbodens
Teppichboden nach sieben Jahren abgewohnt
Wirft der Vermieter dem Mieter eine Überbeanspruchung des Teppichbodens vor, so steht ihm dann kein Schadensersatzanspruch wegen des Austauschs des Teppichs zu, wenn der Teppichboden bereits sieben Jahre alt und damit bereits abgewohnt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter nach dessen Auszug vor, den
Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Mietkaution
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe die vollständige Herausgabe der Mietkaution verlangen dürfen. Dem Vermieter stehe kein Recht zum teilweisen Einbehalt der Kaution zu.
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Austauschs des Teppichbodens
Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe dem Vermieter kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)
- 10 Jahre alte Teppichböden müssen vom Mieter nicht erneuert werden
(Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 13.11.1986
[Aktenzeichen: 9 C 394/86]) - Austausch eines Teppichs aufgrund starken Rauchens begründet Schadenersatzpflicht des Mieters
(Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 19.04.2000
[Aktenzeichen: 17 C 3320/99])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 1237 GE 2011, 1237
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24560
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24560
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.