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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 08.03.2017
- 16 C 395/16 -
Für Bettwanzenbefall nach längerer Mietdauer haftet der Mieter
Mieter muss Schadensersatz wegen Kosten eines Kammerjägers leisten
Tritt nach längerer Mietdauer ein Bettwanzenbefall auf, so liegt eine Verletzung von mietvertraglichen Pflichten vor. Dafür haftet der Mieter. Dem Vermieter steht daher gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beauftragung eines Kammerjägers zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste die Vermieterin einer Wohnung einen
Anspruch auf Schadensersatz wegen Beauftragung des Kammerjägers
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs bei Bettwanzenbefall
Zwar liege beim Befall von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Neukölln, ra-online (zt/GE 2017, 539/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 539 GE 2017, 539
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Dokument-Nr. 24581
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