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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kammerjäger“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 08.03.2017
- 16 C 395/16 -
Für Bettwanzenbefall nach längerer Mietdauer haftet der Mieter
Mieter muss Schadensersatz wegen Kosten eines Kammerjägers leisten
Tritt nach längerer Mietdauer ein Bettwanzenbefall auf, so liegt eine Verletzung von mietvertraglichen Pflichten vor. Dafür haftet der Mieter. Dem Vermieter steht daher gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beauftragung eines Kammerjägers zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste die Vermieterin einer Wohnung einen Kammerjäger rufen, da die Wohnung des Mieters von Bettwanzen befallen war. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von 339,32 EUR verlangte die Vermieterin von ihrem Mieter ersetzt. Da sich dieser weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beauftragung des Kammerjägers zu. Der Mieter habe seine Obhutspflicht und damit eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag zumindest leicht fahrlässig verletzt.... Lesen Sie mehr
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