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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umlage“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rheine, Urteil vom 09.05.2023
- 14 C 44/23 -

Kosten der Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten

Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten dienen der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Rheine auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Betriebskosten. Es ging dabei um die Kosten der Dichtigkeitsprüfung für die Gasleitungen in Höhe von 142,80 €. Die Wohnung verfügte über eine Gasetagenheizung.Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen zu. Denn diese Kosten seien als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Ein solche Dichtigkeitsprüfung könne in Abständen von fünf bis sieben Jahren durchgeführt werden. Lediglich... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
- 238 C 98/21 -

Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung

Vorliegen von sonstigen Betriebskosten

Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen in einer Wohnung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 80 € legte sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 auf den Mieter der Wohnung um. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rheine, Urteil vom 05.07.2022
- 10 C 49/22 -

Wartungskosten für Pumpe kann auf Mieter umgelegt werden

Pumpen­wartungs­kosten als Kosten der Entwässerung

Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Kosten der Entwässerung vorsieht. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Rheine unter anderem über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten für die Wartung einer Pumpe.Das Amtsgericht Rheine entschied, dass die Kosten für die Wartung der Pumpe umlegbar seien. Diese Kosten fallen unter dem im Mietvertrag geregelten... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022
- 3 U 144/20 -

Unwirksame Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung

Verstoß gegen Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

Die Kosten für eine kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung können nicht auf Mieter umgelegt werden, da der Begriff der Vor-Ort-Betreuung unbestimmt ist und gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Ladenfläche in einem Einkaufszentrum in Brandenburg klagte gegen die Vermieterin auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen in den Jahren 2014 bis 2016. Die Mieterin hielt unter anderem die Umlage der Kosten für die kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung für unzulässig. Die Umlage erfolgte durch die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 14.07.2022
- 48 C 1463/20 -

Mietvertragliche Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter schließt Umlage der Kosten auf andere Mieter aus

Unerheblichkeit anderweitiger mietvertraglicher Regelungen

Ist laut einem Wohnungsmietvertrag der Erdgeschossmieter zur Vornahme des Winterdienstes verpflichtet, können die Kosten des Winterdienstes nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob andere Mietverträge abweichende Regelungen enthalten. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 sollte die Mieterin einer Wohnung im Obergeschoss Kosten für den Winterdienst in Höhe von 81,64 € zahlen. Nach dem Mietvertrag war aber der Erdgeschossmieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge verpflichtet.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 27.05.2022
- 73 C 54/21 -

Rechtswidrige Jahresabrechnung wegen unzulässiger Umlage von Heizkosten für gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einzelnen Wohnungseigentümer

Möglichkeit der Anfechtungsklage

Werden unzulässig die Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig und kann mittels einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin klagte im Jahr 2021 gegen die beschlossene Jahresabrechnung. Grund dessen war, dass in der Heizkostenabrechnung ein für Gemeinschaftszwecke als Hausflur genutzter Raum zu seinen Lasten berücksichtigt wurde.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2022
- 63 S 128/21 -

Umlage von Kabelgebühren auch bei Defekt des Anschlusses

Recht zur Mietminderung wegen funktionslosem Kabelanschlusses

Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags unter anderem darüber, ob die Kabelgebühren umlagefähig seien. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin behauptete, der Kabelanschluss sei defekt. Sie nutze ihn daher nicht und müsse auch nicht für die Gebühren aufkommen. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.05.2022
- 8 U 90/21 -

Zulässige Umlage von Überwachungskosten auf Gewerbemieter

Keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB

Durch eine Klausel in den AGB eines Gewerbemietvertrags könne die Kosten für die Bewachung des Gebäudes auf die Mieter umgelegt werden, ohne dass es einer Bezifferung oder einer höhenmäßigen Begrenzung der Kosten bedarf. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen in einem Ärztehaus in Berlin klagte im Jahr 2020 auf Rückzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2016 in Höhe von über 73.000 €. Es ging dabei um die Kosten für die 24-Stunden-Bewachung des Gebäudes, welche mittels einer Klausel im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt wurden. Die Mieterin hielt die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.04.2022
- 3 K 895/21.KO -

Umlagebeträge zur Finanzierung der Pflege­ausbildungs­kosten in Rheinland-Pfalz dürfen anhand der betrieblichen Erträge der ambulanten Pflegedienste bemessen werden

Verteilung anhand betrieblichen Erträge stellt sachgerechten Maßstab dar

Das beklagte Land Rheinland-Pfalz durfte die von den ambulanten Pflegediensten für die Finanzierung der Pflege­ausbildungs­kosten zu entrichtenden Umlagebeträge nach deren betrieblichen Erträgen bemessen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, ein ambulanter Betreuungs- und Pflegedienst, der Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung erbringt, wurde vom Land Rheinland-Pfalz zur Finanzierung der Ausbildungskosten in den Pflegeberufen zur Zahlung von Umlagebeträgen herangezogen. Das Land verteilte die von allen ambulanten Pflegediensten in Rheinland-Pfalz insgesamt aufzubringenden Umlagebeträge unter den Pflegediensten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2021
- 210 C 174/21 -

Keine Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder

Vorliegen von verkappten Anschaffungskosten

Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten und somit nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Gelsenkirchen gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 11,16 € für die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder zahlen. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vermieterin.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr




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